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kurze Frage:
Ich hab vom Gericht einen Einzahlungsschein erhalten, betreffend Vorauszahlung der Gerichtskosten , bis 28.9 datiert. Jetzt hab ich es heute per Internetbanking einbezahlt, sollte Montag bei ihnen auf dem Konto sein. (War im Schuss und konnte es nicht früher) Im schreiben ist gestanden, mit dem beiliegenden Einzahlungsschein begleichen. Meine Frage, hätte ich es besser per Postschalter einbezahlen sollen? Ich denke mir sollte doch egal sein wie ich es einbezahle oder was meint ihr? DANKE
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kurze Frage:
Ich hab vom Gericht einen Einzahlungsschein erhalten, betreffend Vorauszahlung der Gerichtskosten , bis 28.9 datiert. Jetzt hab ich es heute per Internetbanking einbezahlt, sollte Montag bei ihnen auf dem Konto sein. (War im Schuss und konnte es nicht früher) Im schreiben ist gestanden, mit dem beiliegenden Einzahlungsschein begleichen. Meine Frage, hätte ich es besser per Postschalter einbezahlen sollen? Ich denke mir sollte doch egal sein wie ich es einbezahle oder was meint ihr? DANKE
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Stefan Stutz
28.9 isch de Stichtag bis izahlt ha muesch... Also chöntsch au am 28.9 zahle .. ob e-banking oder per post spiel gar kei Rolle...
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Liana Jakob
Einzahlung dauert länger hat mir unser Herr von der Post gesagt ?