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Kurze Frage für einen Bekannten ;
Wie wird man einen (selbst bestimmten) Beistand los? Es wird Geld zurückbehalten gegen den Willen der verbeiständeten Person sowie etliche weitere Ungereimtheiten, z.B Zwang zum Wechsel der Bankkontos zu einer anderen Bank , nach Wunsch des Beistands..etc etc.
Ist das zulässig ? Auf welcher Rechtsgrundlage??
Danke und MFG
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Kurze Frage für einen Bekannten ;
Wie wird man einen (selbst bestimmten) Beistand los? Es wird Geld zurückbehalten gegen den Willen der verbeiständeten Person sowie etliche weitere Ungereimtheiten, z.B Zwang zum Wechsel der Bankkontos zu einer anderen Bank , nach Wunsch des Beistands..etc etc.
Ist das zulässig ? Auf welcher Rechtsgrundlage??
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Kommentare
So, 05/11/2017 - 20:20
Moni Niemeyer
Ich nehme an, es ist ein gesetzlicher Beistand... wie man eine Beistandsschaft wieder weg bekommt, bin ich nicht so sicher... aber ich würde sagen Antrag bei der kesb auf Auflösung der Beistandsschaft... und sonst einen Wechsel beantragen... eine Bewohnerin bei uns hat mal einen Wechsel beantragt und dies auch bekommen, dass war in Zürich.... ich könnte morgen oder übermorgen mal unseren Sozialdienst bei der Arbeit fragen, ob sie sich damit auskennt...
So, 05/11/2017 - 20:21
Fabian A. Gaglione
Ja sehr gerne..
So, 05/11/2017 - 20:21
Moni Niemeyer
Ich schaue ob sie morgen da ist... manchmal hat sie montags frei... sonst ist sie Dienstag auf jeden Fall da...
So, 05/11/2017 - 20:22
Fabian A. Gaglione
Moni Niemeyer OKIDOKI ?
Mo, 06/11/2017 - 09:07
Thomas Berger
Wenn die biistandschaft freiwillig gsi isch, muens die eigetlich auf Wunsch uufhebe. Ischer nöd freiwillig gsi, den isches viel schwerer den wieder loszwerde.
https://www.ktipp.ch/artikel/d/kann-ich-die-beistandschaft-einfach-wiede...