Kurze Frage, darf die Gemeinde mich eigenhändig abmelden wenn ich mich auf reisen befinde ? Und muss, oder wie kann ich meinen Lebensmittelpunkt festlegen, obwohl ich alle 2-3 Monate das Land wechsle?

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Kommentare

Robert Schweng

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Welche Gemeide?

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Suby Lutolf

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eine kleine zürchergemeinde

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Robert Schweng

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Schauen Sie am besten mal im Gemeindereglement der kleinen Zürcher Gemeinde nach, was da über An/Abmeldungen steht.

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Fabian A. Gaglione

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Die Frage nach dem Wohnsitz : https://www.wohn-sitz.ch/wohnsitz

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Fabian A. Gaglione

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Person keinen tatsächlichen Wohnsitz, so weist ihr das Gesetz einen fiktiven Wohnsitz zu (vgl. ZGB 24):

Fortbestand des bisherigen Wohnsitzes bis zur Begründung eines neuen (vgl. ZGB 24 Abs. 1)Aufenthaltsort gilt als Wohnsitz (vgl. ZGB 24), wennkein früherer Wohnsitz nachweisbar ist;ein Wohnsitz im Ausland aufgegeben und in der Schweiz kein neuer begründet wurde.

Weiterführende Informationen

» Notwendigkeit eines Wohnsitzes

» Freiheit der Wohnsitz-Wahl

Art. 24 ZGB

b. Wechsel im Wohnsitz oder Aufenthalt

1 Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bestehen bis zum Erwerbe eines neuen Wohnsitzes.

2 Ist ein früher begründeter Wohnsitz nicht nachweisbar oder ist ein im Ausland begründeter Wohnsitz aufgegeben und in der Schweiz kein neuer begründet worden, so gilt der Aufenthaltsort als Wohnsitz.

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Fabian A. Gaglione

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Fabian A. Gaglione

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GLASKLAR !

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Suby Lutolf

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eine webseite wo ich vor lauter werbung durchdrehe...sorry gehts auch einfacher alles andere als GLASKLAR

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Fabian A. Gaglione

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Dann lies mal

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Sandra Schnelli-Kehrli

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nein darf sie eigentlcih nicht

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