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Kurze frage... darf der vermieter selber entscheiden wann die heizung an ist und wann nicht? Unser vermieter stellt die heizung um 22:00 uhr aus und um 06:00 Uhr geht sie wider an.. und in der nacht wird die wohnung dann kalt..
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Kurze frage... darf der vermieter selber entscheiden wann die heizung an ist und wann nicht? Unser vermieter stellt die heizung um 22:00 uhr aus und um 06:00 Uhr geht sie wider an.. und in der nacht wird die wohnung dann kalt..
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Pati Rychener
Valbona Zumberi ,in einer Mietwohnung ist dies normal.Um 22 -6 Uhr ist ja auch normal in einem Block Nachtruhe.Ich finde es auch blöde.Ansonsten schreib doch deinem Vermieter einen eingeschriebenen Brief,dass er die Heizung nicht abstellen soll.Ist dann halt auch wieder ein Kostenpunkt!!
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Μικε Μικα
Die Temperatur darf nicht unter 18 oder 16 Grad sinken, sonst könnt ihr Mietreduktion verlangen
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Μικε Μικα
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Robert Schweng
In Zahlen: 22:00 bis 6:00 das sind 8h und genau 1/4 Mehrkosten bei der eine Heizung voll läuft. In der Winterzeit wo besonders Öl und Gas sehr hoch gehandelt werden würde ich mal auf 50% oder noch Mehrkosten tippen um die Öfen in dieser greingen Zeitspanne am laufen zu halten. (Thanks der Umwelt zuliebe)