Kurz und Bündig:
"Führerausweis für 3 Monate weg im Malerberuf. Darf Arbeitgeber Lohnreduktion machen mit der Begründung, die restl.MA müßen ihn ständig in der Zeit herum fahren!?
Obschon er auch schon mit dem Fahrrad on Tour war, welche vom Arbeitgeber zur Verfügubg stehen.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Nadia Fiordellisi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

ja der arbeitgeber darf eine lohnreduktion vornehmen. glaube max 500.-

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Colette Rudin

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

wie ist die Rechtsgrundlage dazu?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Nadia Fiordellisi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

kommt drauf an ob der arbeitgeber in einem verband ist. z.B muss man im gebäudehülle verband einen antrag stellen. da sind es max 300.- anbei link http://www.plk-gebaeudehuelle.ch/files/Formular_Lohnreduktion_zum_Ausfüllen.pdf

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Nadia Fiordellisi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Barbara lüt doch mau im Moler Gipserverband ah und frog wie das dert greglet isch. Filech heiter au so öbbis.

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

René von Allmen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Der AG kann dir sogar Kündigen. Sei froh wenn es nur bei einer temporären Lohnreduktion bleibt

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)