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Kurz eine Frage! Wann verjähren Forderungen aus einem Unfall? Jemand ist mir ziemlich heftig in meinem parkierten Auto hineingefahren! Wir haben alles aufgenommen schriftlich und auch mit Fotos aber ich hatte einfach keine Zeit damit mich bei der Versicherung des Verursachers zu melden! Verjährt so ein Anspruch? (Beispielfoto)
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Kurz eine Frage! Wann verjähren Forderungen aus einem Unfall? Jemand ist mir ziemlich heftig in meinem parkierten Auto hineingefahren! Wir haben alles aufgenommen schriftlich und auch mit Fotos aber ich hatte einfach keine Zeit damit mich bei der Versicherung des Verursachers zu melden! Verjährt so ein Anspruch? (Beispielfoto)

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Kommentare
So, 01/09/2019 - 20:52
Robert Schweng
Mirjam Locher-Heuberger Natürlich verjähren Versicherungsansprüche. Wann war das denn?
Oliver Meier Ok! Danke! Und nach welcher Zeit?
Mirjam Locher-Heuberger Oliver Meier Art 46 VVG: 2 Jahre.
Bitte lesen Sie aber auch Art 38 VVG bezüglich sofortiger Meldepflicht bei Eintritt eines Schadenfalls und die Konsequenzen, wenn dies unterlassen wird!
Trinh Nguyen Guten Abend
Klar verjährt es.
bei einem Unfall sowieso noch mehr heikel denn weitere Unfälle können kommen und können schwierig zurück verfolgen. alles gute