Krankentaggeldversicherung AXA Winterthur:
Krankentaggelsversicherung will nicht mehr bezahlen. Herr XY ist seit 8 Monate krank geschrieben aufgrund Psych. Erkrankung. Er wurde zum Vertrauensarzt geschickt wo er bereits wieder 50% gearbeitet hat. Vertrauensarzt findet es gut dass Herr XY den arbeitsversuch macht und empfihlt eine VERSUCH der Arbeitspensumsteigerung in laufe der nä. Monate.
Danach kam ein infoschreiben der Krankentaggelsvers. Dass sie aufgrund des Gutachtens davon ausgehen dass Herr XY ab sept. Wieder zu 100% Arbeitsfähig ist nd daher die Krankentaggeld aussteigt.
Das infoschreiben war keine Verfügung. Herr XY konnte in den genannten Monaten nach dem Gutachten das Pensum nicht steigern da es seinen zustand nicht zulies da er sonst ganz dekompensiert währe.
Arbeitsunfähigkeitszeugnise sind alle vorhanden.

Frage:
- Darf die Krankentaggeldversicherng so einfach aufgrund Prognose aussteigen?
- Bräuchte es nicht eine Verfügung?
-Die Krankentaggeldversicherund sagt Herr XY muss ein ausführliches schreiben einreichen wo klar ersichtlich ist dass er icht mehr als 50% arbeiten kann. Ist es nicht so dass die Krankentaggeld solche Berichte schriftlich anfordern muss (sie hätten aufgrund der Schweigepflichtsentbindund sowiso akteneinsicht) ?

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Kommentare

Daniel Ebnöther

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Ich hatte das selbe Problem. Die Taggeldversichering schickte mich nach 3 Monaten zum Vertrauensarzt. Der sagte etwas anderes als drei andere Ärzte die Gutachten schrieben.
Trotzdem stellten die die Zahlung ein.
Ich ging dann vor Gericht und bekam einen lächerlichen Betrag für 3 Monate Arbeitsunfähig. Hatte deswegen nachher sogar Schulden...

Wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, soll er sich einen Anwalt nehmen u d dagegen angehen.

Eine Versicherung versucht sich immer zu drücken wo sie kann.

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Simone Kalberer

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Verfügung nur, wenn eine Versicherung nach KVG vorliegt. Meistens sind Taggeldversicherungen aber VVG-Versicherungen, wo keine Verfügung erforderlich ist.

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Simone Kalberer

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Merke: Versicherungen dürfen grundsätzlich alles, zumindest versuchen sie es. Bei allen die sich nicht wehren haben sie eh schon gewonnen und das sind viele. Man kann sich aber wehren und das Gericht anrufen - hier das kantonale Versicherungsgericht, wobei die Gerichte je nach Kanton unterschiedlich versicherungsfreundlich sind. Im Allgemeinen schützen die Gerichte jedoch leider die Interessen der Versicherungsmafia, vor allem das Bundesgericht. Es ist auf jeden Fall ein Anwalt erforderlich.

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Brigitte Gartmeier

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Ja dürfen sie.. hatte das selbe Problem.

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