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Krankenkasse
Frage für meine Schwester, und zwar ist es so:
Letztes Jahr hat sie eine neue KK abgeschlossen Grund & Zusatzversicherung. Sie wurde angenommen mit einem Vorbehalt, dass die Zusatz ihr nichts zahlt für Ihre schon bestehenden Rückenprobleme.. wurde von ihr so angenommen. Der Versicherungsberater versicherte ihr sie müsse frühere gesundheitsprobleme (Fussoperation und Hautkrankheit) nicht angeben, weil das nicht mehr aktuell ist und diese Krankheiten geheilt sind... so hat sie es dann gemacht. Nun hat die Kk eine gesundheitsprüfung gemacht und unterlagen beim Arzt geholt. Sie wird beschuldigt, unwahre angaben gemacht zu haben: konsequenz: kündigung der Zusatzbersicherung per sofort und sie muss alle geleisteten Leistungen an die KK zurückzahlen. Nun ist es so, sie war dieses jahr in behandlung bei der chinesiologie wegen häufigen Kopfschmerzen. Betrag ca 1000.-, denn soll sie jetzt zurückzahlen weil sie "gelogen" hat.
Jedoch hatte sie bis Anfang Jahr nie probleme mit kopfschmerzen und der Chinesiologe hat bestätigt das kopfschmerzen der grund sind der behandlung. Das ist ja eine "neue" erkrankung.. Die KK meinte sie zahlen das auch nicht als strafe weil sie nicht wahrheitsgetreu ausgefüllt hat. Dürfen sie das machen? Und der Berater kann nicht irgendwie dafür haften? Immerhin hat er eine falsche auskunft gegeben.... bitte um Rat..
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Frage für meine Schwester, und zwar ist es so:
Letztes Jahr hat sie eine neue KK abgeschlossen Grund & Zusatzversicherung. Sie wurde angenommen mit einem Vorbehalt, dass die Zusatz ihr nichts zahlt für Ihre schon bestehenden Rückenprobleme.. wurde von ihr so angenommen. Der Versicherungsberater versicherte ihr sie müsse frühere gesundheitsprobleme (Fussoperation und Hautkrankheit) nicht angeben, weil das nicht mehr aktuell ist und diese Krankheiten geheilt sind... so hat sie es dann gemacht. Nun hat die Kk eine gesundheitsprüfung gemacht und unterlagen beim Arzt geholt. Sie wird beschuldigt, unwahre angaben gemacht zu haben: konsequenz: kündigung der Zusatzbersicherung per sofort und sie muss alle geleisteten Leistungen an die KK zurückzahlen. Nun ist es so, sie war dieses jahr in behandlung bei der chinesiologie wegen häufigen Kopfschmerzen. Betrag ca 1000.-, denn soll sie jetzt zurückzahlen weil sie "gelogen" hat.
Jedoch hatte sie bis Anfang Jahr nie probleme mit kopfschmerzen und der Chinesiologe hat bestätigt das kopfschmerzen der grund sind der behandlung. Das ist ja eine "neue" erkrankung.. Die KK meinte sie zahlen das auch nicht als strafe weil sie nicht wahrheitsgetreu ausgefüllt hat. Dürfen sie das machen? Und der Berater kann nicht irgendwie dafür haften? Immerhin hat er eine falsche auskunft gegeben.... bitte um Rat..
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Besnik Ibraimi
also ein kollege von mir arbeitet ebenfals für eine Versicherung und wen er einen dazu bringt falsche angaben zu machen mit diesen sprüchen bzw es sei verheilt und nicht wert dies zu erwähnen dan ist das so das er haftbar gemacht werden kann
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Ivana Jona
Ok, danke und wie kann man da vorgehen?
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Ivana Jona
Ich war an dem gespräch dabei und habe es gehört das er das gesagt hat
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Besnik Ibraimi
da bin ich dan auch wieder überfragt aber kann sicher jemand anderes sicherlich beantworten ich würde es der versicherung erstmal erzählen
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Ivana Jona
Danke... mit der versicjerung hat sie gesprochen aber die lassen nicht mit einem reden
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Besnik Ibraimi
dan rechtsschutz einschalten
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Antonia Cindrić
Danke Besnik, werde so schnell wie möglich den Rechtschutz kontaktieren.
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Besnik Ibraimi
kein problem hoffe dieser kann dir helfen
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Fabienne Küttel
Sie wird den Versicherungsantrag selber unterschrieben haben, oder ? Und da steht, dass alle Vorerkrankungen angegeben werden müssen, wahrheitsgetreu ... Also ist sie leider "selberschuld". Zudem ist der Versicherer von den Bedingungen her in der Zusatzversicherung relativ frei...
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Besnik Ibraimi
es ist ja trozdem falsche beratung vom versicherungs vertreter wen er dich dazu überredet um eine provision zu kassieren
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Fabienne Küttel
Aber unterschreiben tut man nun mal selber und sollte es dann auch noch selber zumindest mal durchlesen ...
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Ivana Jona
Das ist mir klar, aber kann die KK auch andere Leistungen streichen weil man das mit dem Ausfüllen nicht korrekt gemacht hat?
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Sandra Seiler
Ja, unwahre Angaben sind ein Kündigungsgrund. Das Problem ist, dass ihr das dem Versicherungsvertreter nicht "beweisen" könnt. ?
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Besnik Ibraimi
Sandra Seiler wieso nicht sind ja 2vs1
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Sandra Seiler
Besnik gleiche Familie. Aussage gegen Aussage = keine Chance
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Fabienne Küttel
Ja, kann sie. Weil sie die Gesundheitsdeklaration nicht wahrheitsgemäss ausgefüllt hat, wird nun alles gestrichen.
Sie kann froh sein, wenn sie nicht eine Anzeige wegen Versicherugsbetrug erhält...
Ich weiss, es hört sich sehr hart an, ist aber leider so... Man darf nie jemandem blindlings vertrauen. Immer alles selber durchlesen was man selber unterschreibt!
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Fabienne Küttel
Arbeite auch bei einer Versicherung ...
Wie denn ? Unterschrieben ist unterschrieben ... Vertrag ist Vertrag ...
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Sandra Seiler
Arbeite auch auf einer Versicherung aber Unfall. Man muss beweisen können, dass man falsch beraten wurde. Dies geht dann, wenn man es schriftlich hat am besten ?
Fr, 02/06/2017 - 14:11
Stefanie Häfliger
Sorry kein mitleid wer nicht lesen kann muss zahlen ,das weis man einfach das man ne zusatz nicht kündigt wen mann vorerkrankungen hat und dan noch verschweigen obwohl auf dem vertrag steht das man wahrheitsgetreu ausfüllen muss = versicherungsbetrug! So wie es aussieht wirst du keine neue zusatz v. Finden sorry