Kollegin hat ein gesundes Kind vor 10 Tagen bekommen. Vermutlicher Vater weigert sich Kind anzuerkennen. Was ist das weitere Vorgehen das es zur Anerkennung kommt. Muss er das Kind anerkennen?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Roman Richle Vaterschaftstest !!!

Birgit Rechsteiner Sie kann / muss einen gerichtlichen Vaterschaftstest erstrwiten. Anwalt fragen, wie genau vor zu gehen ist.

Birgit Rechsteiner ... Und was heisst vermutlicher Vater?

Lars Thoma Sie sagt er ist es, er meint nei weniger. Sie will Bater unbekannt ageh aber das isch ja strafbar meint ich?!

Eveline Gutmann vermutlier Vater. Da würde ich auch nichts anerkennen. Dann weiß sie gar nicht wirklich wer der Vater ist.

Birgit Rechsteiner Ja. Ich würde da auch nix Anerkennen... Gerichtlichen Weg einschlagen.

Lars Thoma Vater unbekannt möglich? Oder macht das KESB wenn die zwei sich wie im Kindergarte benehmed was der Fall isch.

Nora Baumann Ich dachte da kommt dann die KESB mit ins Spiel oder? Er kriegt dann ein Aufgebot etc.& logischerweise muss er dann einen Vaterschaftstest machen wenn beide nur vermuten.

Nicole Arm https://www.kindsrecht.ch/anerkennung-und-vaterschaftsurteil

Monia Polizzi Wenn kein Vater bekannt gegeben wird resp. Keine vaterschaftsanerkennung gemacht wird,schaltet sich die kesb nach einem jahr automatisch ein und ein anwalt wird versuchen den Vater ausfindig zu machen.
Wird dann einfach ziemlich teuer und wie genau sie das dann machen,weiss ich nicht. Du wirst über alles natürlich informiert aber da jeder Mensch das Recht darauf hat zu wissen von wo/wem es kommt ist dies der Weg. Habe kein rechtliches wissen jedoch so erfahren.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv