Kleine Frage:

Ich hatte meinen Arbeitsvertrag per 14. Juni 2016 gekündet. Jedoch habe ich meinen Lohn noch nicht erhalten. Nun habe ich im Internet herausgefunden, dass die Kündigung zur Folge hat, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist fällig werden. Dies wäre in diesem Fall der 14. Juni 2016.

Gibt es hierfür einen Gesetzesartikel?

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Kommentare

Vera Kolb

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Art. 339 Abs. 1 OR 😊

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Larissa Zemp

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weisst du eb es richtig, ist, dass ich ihn betreiben kann, wenn er inner gesetzter frist den lohn nicht bezahlt?

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Latif Adili

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du solltest ihn am besten zuerst schriftlich auffordern dir deinen lohn zu zahlen und erst dannach die betreibung einleiten.

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Latif Adili

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und ja du kannst ihn betreiben

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Latif Adili

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ggf. eine frist setzen bei der schriftlichen aufforderung

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