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Kennt sich jemand mit Rückerstattung von Schmuck (Eheringe) aus? Von glamira.ch
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Hajruli Fatime
https://www.glamira.ch/agb/
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Sven Infanger
Um was geht es denn genau?
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Linda Larbi
Ich habe da Ringe bestellet und schon bezahlt. Sie sind dann mit mega verspätung angekommen un wir haben sie angeschaut und wieder in die Box gelegt da sie uns nicht gefallen weil wir adere Ringe gesehen haben. Jetzt sagt Glamira das die Ringe beschädigt sind (kleine kratzer die man aber mit blossem Auge nicht sehen würde) Die Rückerstattung wollen sie nicht machen...... Ich habe gesagt woher wollen sie wissen das die Kratzer nicht vorher schon waren....? Ich hätte die ja gar nicht gesehen als laie...
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Sven Infanger
Meine unverbindliche Meinung: Grundsätzlich gibt es in der Schweiz kein Rücktrittsrecht.
Aber: §8 der AGB besagen, dass Sie das Recht haben, "binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen" den Vertrag widerrufen zu können.
Schreiben Sie doch im Mail explizit, dass sie hiermit vom Vertragsrücktritt nach §8 ihrer AGB gebrauch machen.
Dass Kratzer durch Sie entstanden, muss glamira.ch beweisen - sie kann also nicht einfach sagen "es könnte ja von Ihnen stammen..."