Kennt sich jemand mit dem deutschen Inkassobüro HPM aus? Ich habe schon zum zweiten Mal Probleme mit denen, Gläubiger war DPV Pressebund. Habe da ein Probeabo bestellt, P.M. . danach schickten sie mir eine ganz andere Rechnung, habe denen geschrieben dass ich kein Jahresabo oder sonst was möchte und dann bezahlt. jetzt haben die es ans inkasso weitergeleitet etc. weil es sich überschnitten hat. Muss ich die Verzugszinsen etc. zahlen? Finde 48 Euro schon recht viel, wenn man bedenkt dass das Probeabo ein geringes davon kostete

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Kommentare

Susan Stadelmann

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Sorry ist eine Schweizer gruppe...

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Céline Sohm

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ja ich weiss, bi jo au schwiizerin

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Susan Stadelmann

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Nur weil du von euro redest.. und deutschem inkasso...

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Dominique Treskavec

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erfahrungsgemäss funktionieren probeabos nach dem opt-out-prinzip, d.h. wenn man anschliessend kein (automatisch verlängertes) reguläres abo wünscht, muss man selber proaktiv kündigen gem. den, im kleingedruckten, erwähnten fristen (hast du die frist eingehalten?)... tut man dies nicht, wechselt das probeabo in das reguläre...
das problem: nur das probeabo zu bezahlen entbindet i.d.r. nicht vom regulären abo...
das deutsche inkasso entspricht in der funktion dem schweizerischen: sie treiben geld ein...
mein tip: mit dem verlag kontakt aufnehmen und die sache klären...
auf keinen fall nichts tun, denn wenn deutsches inkasso an schweizer inkasso zediert, fällst du in die scoring-falle und wirst kreditunwürdig...

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Céline Sohm

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ich habe von anfang an die hohe rechnung erhalten und ja das wegen dem künden weiss ich, doofer scheiss, man weiss nicht mal wenn es wieder dieser verlag ist :-( danke dir

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Sascha Sz

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PM ist ein deutsches magazin Susan Stadelmann. Und Céline Sohm ne musst du nicht, eingeschriebenen brief an die mit den fakten und tschüss. schweiz ist ned in der eu..die können dir hier nix ausser sie betreiben dich über eine schweizer firma aber das is zu teuer ^^

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Fari Thoms

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Tut mir Leid, wenn ich hier einschreiten muss, aber das können sie, denn sie arbeiten mittlerweile begreifsübergreifend miteinander!

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Severin Olek

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Seit wann kann ein deutsches inkassobüro Inder Schweiz Geld eintreiben ? Wäre mir neu

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Sascha Sz

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Über eine schweizer betreibungsfirma?

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Stephan Busch

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Severin Olek geht auch so laut Abkommen ist genauso Bußgeld wir in Deutschland oder Schweiz eingetrieben

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Fari Thoms

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Auf jeden Fall mit Einschreiben machen an Inkasso und dem Verlag.
Oben stehend:
Du legst Widerspruch gegen das Inkassoverfahren und anfallende Kosten.
Den Fall systematisch mit Datum und Rechnungen nebst Vertragsabschluss und das konkrete Magazin, welches du wolltest, darlegen.
Eventuell Kopien der Dokumente beilegen und mit Anlage A/B/C etc versehen und (auch in deinem Widerspruch so vermerken!)
Du bittest um Berichtigung der Rechnung und die Zusendung der korrekten Rechnung nebst Versand der Zeitschrift wie vereinbart mit 14 Tage Frist.

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