Kennt sich jemand bei der Beschwerdelegitimation im Zusammenhang mit Beschwerden gegen Prüfungsresultate aus? Konkret Abschlussprüfung: Kann man Beschwerde führen falls es noch eine Wiederholungsmöglichkeit gibt oder erst nach erfolgter, ebenfalls misslungener Prüfungswiederholung? ?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Christian Twer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Lynn Schafroth

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich konnte damals Rekurs nach der 1. nicht bestandenen Prüfung einlegen. Wiederholungsmöglichkeit gab es dennoch.

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Archiv