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Kennt sich jemand bei der Beschwerdelegitimation im Zusammenhang mit Beschwerden gegen Prüfungsresultate aus? Konkret Abschlussprüfung: Kann man Beschwerde führen falls es noch eine Wiederholungsmöglichkeit gibt oder erst nach erfolgter, ebenfalls misslungener Prüfungswiederholung? ?
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Kennt sich jemand bei der Beschwerdelegitimation im Zusammenhang mit Beschwerden gegen Prüfungsresultate aus? Konkret Abschlussprüfung: Kann man Beschwerde führen falls es noch eine Wiederholungsmöglichkeit gibt oder erst nach erfolgter, ebenfalls misslungener Prüfungswiederholung? ?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Christian Twer
http://campus.nzz.ch/studium/bei-rekurs-bitte-sachlich-bleiben
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Lynn Schafroth
Ich konnte damals Rekurs nach der 1. nicht bestandenen Prüfung einlegen. Wiederholungsmöglichkeit gab es dennoch.