kennt sich jemand aus: wie ist das, nach 1 jahr ehe, scheidung mit einem 4 wochen alten baby... gibts trotzdem ein trennungsjahr? muss der mann nur fürs kind unterhalt zahlen? oder für die frau auch, weil das baby noch so klein ist und die mutter nicht arbeiten gehen kann? (mutterschaftsurlaub)

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Kommentare

Arianna Tapia Alvarez Mazzotta

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So viel ich weiss muss der Mann für Kind und Mutter bezahlen bis das Kind 2 Jahr alt ist eben weil die Mutter nicht arbeiten kann

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Marcel Marty

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In Ausnahmefällen, nämlich wenn die Weiterführung der Ehe einem Ehegatten nicht mehr zugemutet werden kann, ist eine Scheidung gegen den Willen des anderen Ehepartners schon vor Ablauf der zweijährigen Trennungszeit möglich. Dies müssen jedoch sehr gravierende Umstände sein (etwa Begehung eines schweren Verbrechens, Misshandlungen des Ehepartners etc.). Die Gerichte legen diesbezüglich sehr strenge Massstäbe an.

Bei der Scheidung auf Klage entscheidet das Gericht über sämtliche Nebenfolgen der Scheidung. Es handelt sich um ein streitiges Gerichtsverfahren, bei dem sich die Ehepartner als Kontrahenten gegenüberstehen.

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Sabi Na

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Wenn ihr ein gemeinsames scheidungsbegehren einreicht geht das sehr schnell. Vorausgesetzt dein Mann möchte sich auch scheiden lassen..

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Marcel Marty

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Die Scheidung erfolgt trotzdem erst in einem Jahr.

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Manuela Ganna

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Nein erfolgt sie nicht. Bei mir ging es 3 Monate.

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Marcel Marty

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Dann war es aber eine Härtefallscheidung... Richtig?

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Manuela Ganna

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Marcel Marty, nein es war ein ganz normales gemeinsames Scheidungsbegehren. Da wir beide die Scheidung wollten, gab es keinen Grund für ein Trennungsjahr. Das Trennungsjahr hätte es nur gegeben, wenn einer von uns nicht unterschrieben hätte und die Scheidung nicht gewollt hätte.

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Jenny Zürcher

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Bei uns waren auch beide Parteien einverstanden und innerhalb von nicht ganz von 3 Monaten waren wir geschieden.

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Sabi Na

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So habe ich das auch gehört wie jenny zürcher und manuela ganna sagen

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Markus Meyer

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Marcel Marty es gibt keine WARTEZEIT mehr im Scheidungsrecht. wenn alles gut läuft, gehts - je nach arbeitslast des Gerichts - ziemlich schnell.

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Markus Meyer

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Sabi Na ein "gemeinsames Scheidungsbegehren" beinhaltet nur schon vom Namen her den gemeinsamen Willen sich scheiden zu lassen....und vom zeitablauf her ist es so, dass das Tempo abhängig ist davon ob alle Unterlagen die notwendig sind vorhanden sind, wie belastet das Gericht, der Richter ist.....

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Sabine Werner

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Mein (Ex-) Mann und ich haben uns nach knapp 2 jahren Ehe getrennt, da war unser Kind 10 Monate alt, ein jahr nach der Trennung wurden wir bereits geschieden aber wir haben die Scheidung auch gemeinsam eingereicht.
Mein Ex Mann muss für mich 5jahre mit zahlen, danach nur noch für's Kind.

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