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Kennt sich hier jemand mit der Steuerung von Einkünften aus Hobby/"Liebhaberei" aus?
Wenn ich als Hobby fotografiere und ab und zu ein Bild verkaufe, muss ich dies in der Steuererklärung deklarieren? Wohl nicht, wenn ich ja auch keine Abzüge/Verlusste für dieses Hobby beantrage, oder? Danke sehr für eure Inputs!
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Wenn ich als Hobby fotografiere und ab und zu ein Bild verkaufe, muss ich dies in der Steuererklärung deklarieren? Wohl nicht, wenn ich ja auch keine Abzüge/Verlusste für dieses Hobby beantrage, oder? Danke sehr für eure Inputs!
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Kommentare
Fr, 24/05/2019 - 13:15
Robert Schweng
Igbo M'baku Doch. Dieses Einkommen ist steuerpflichtig (Art. 18 DBG und Art. 24 DBG [e contrario]). Auf kantonaler Ebene gilt dasselbe.
Birgit Rechsteiner Jeder Franken "Einkommen" ist steuerpflichtig.
Wenn du etwas verkaufst musst du dies angeben - du darfst aber die Aufwendungen für die Verkäufe in Abzug bringen - dafür reicht eine einfache Milchbüechli-Rechnung.
Igbo M'baku Birgit Rechsteiner Das stimmt nicht. Es gibt auch steuerfreie Einkünfte. Diese Einkunft der FSin gehört aber nicht dazu.
Birgit Rechsteiner Ja, es gibt Steuerfreie Einkünfte - die sind aber in der Steuererklärung auch anzugeben...