Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Kennt sich epper demit us?
En kolleg und ich hend eppis beschädigt, es isch zur ahzeig cho und beidi hend e buess becho, fall abgschlosse. Ez chunt s opfer und forderet 3000fr entschädigung für es auto wo jg99 isch und über 300000km ufem tacho het. Derf er noch abgschlossenem fall das no fordere eifach so? Im bricht inne stoht lediglich entschädigung wird ufem zivilrechtliche weg gmacht.
Er het mir hüt au gschribe das er am samstig d rechnige schribt und eus betriebt wenn mir die ned zahlet. Chan er das mache? Het er das ned müese mache wärend em laufende verfahre? Mues ich die rechnig den zahle?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Kennt sich epper demit us?
En kolleg und ich hend eppis beschädigt, es isch zur ahzeig cho und beidi hend e buess becho, fall abgschlosse. Ez chunt s opfer und forderet 3000fr entschädigung für es auto wo jg99 isch und über 300000km ufem tacho het. Derf er noch abgschlossenem fall das no fordere eifach so? Im bricht inne stoht lediglich entschädigung wird ufem zivilrechtliche weg gmacht.
Er het mir hüt au gschribe das er am samstig d rechnige schribt und eus betriebt wenn mir die ned zahlet. Chan er das mache? Het er das ned müese mache wärend em laufende verfahre? Mues ich die rechnig den zahle?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 6
Archiv
- Juli 2015 (18)
- August 2015 (18)
- September 2015 (19)
- Oktober 2015 (18)
- November 2015 (27)
- ‹ vorherige Seite
- 2 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Sandra Hammerer
Er muen zerst en Zivilprozess mache und denn tuet de Richter Entschädigung entscheide
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Shaary Cherry
Aso cha ich den sini rechnig afach ignoriere?
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Monique Schmidli-Rieder
Betriebe chan er dich scho. Nur wenn du rechtsvorschlag erhebsch muess er vor de friedensrichter und dä wird ihn den au as gricht verwiese um ufem gerichtliche weg e Entschädigung geltend z mache
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Angelina Milenina
sini forderig isch ufe zivilwäg vrwise worde - das heisst er cha sis gäud entweder bim zivilgricht iichlage oder er betribt di direkt, du erhäbsch rechtsvorschlag und de glangts so as gricht. im ergäbnis z gliche. entscheide obd entschädigung gschuldet und agmässä isch tuet dr richter.
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Manuel Schranz
Mach ihm einen unpräjudiziellen Vorschlag.
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Claudia Wild
Habt ihr keine Privathaftpflicht??
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Vanessa Blaser
So wie ich es verstanden habe, haben sie sachbeschädigung gemacht & kam ja zur anzeige. Also bewusst was beschädigt. Da zahlt die versicherung sicher nicht!!
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Shaary Cherry
Wir haben aus wut einem alten nissan micra ein paar beulen verpasst
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Birgit Rechsteiner
Und weshalb soll das keine 3'000 Wert sein?
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Markus Meyer
Busse für ein Vergehen hebt doch nicht den angerichteten Schaden auf !! Busse ist eine Bestrafung. Der angerichtete Schaden (ausbeulen etc.etc.) kostet separat und bringt nur den ursprünglichen Zustand für den Geschädigten wieder.
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Markus Meyer
Grundsätzlich ist es so, dass er den Schaden wird bezahlen müssen. Geht noch darum ob der dann wirklich so hoch ist/wahr. Ausbeuten lassen muss er sich ja nicht !!
Würde vom Geschädigten einen Kostenvoranschlag (Offerte) einer Marken-Werkstatt oder eines Carrosseriespenglers verlangen. Und falls nicht vorhanden, die Orginalrechnung des Betriebs der den Schaden behoben hat. Falls auch nicht vorhanden, würde ich mich auf das Muskelspiel einlassen.
Betreibung abwarten, Rechtsvorschlag erheben.
Der "Gläubiger" muss dann via Friedensrichter zum Gericht und überall muss er Kostenvorschuss leisten !!!
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Birgit Rechsteiner
Ausbeulen lassen muss er ja nicht?
Ja, müssen nicht, aber er hat ganz klar das Anrecht drauf. Oder wird ab jetzt nur noch Wertvolles Gut Anderer respektiert? Und wenns Alt ist, dann darf man mal ruhig reinginggen??
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Shaary Cherry
Jo aber bimne auto wo meh als 300000km het und fast 20 jährig no 3000fr fordere isch doch au ned ganz normal ned?
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Sandra Seiler
Ausbeulen ist sehr teuer. Und wenn man ein wenig Anstand und Respekt hat, dann bezahlt man das auch! Viel Vergnügen, wenn ihr sonst noch die Gerichtskosten augebrummt bekommt.
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Hol Ger
Etwas mehr Fleisch am Knochen bitte..Schadenshergang...sprich wie und was habt ihr beschädigt...wie ist es passiert..mutwillig...Streich..nicht aufgepasst...weiterer Verlauf...Schuldfrage...nur so als Anregung
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Sandra Seiler
Steht doch alles weiter oben ?
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Léon Mourouzis
Er chan eu nonig betriebe zerst folgt e zahligs uforderig denn e mahnig normalerwies eh zweiti mahnig nd denn chame ein betriebe aber i euem fall würi behaupte muess zersch eh schätzig gmacht werde vom auto
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Birgit Rechsteiner
Stimmt nicht.
Ich kann dich jetzt betreiben wenn ich will... da braucht es vorher überhaupt nichts von Aufforderung, Mahnung etc.
Er hat sicherlich nicht nur Anspruch auf Reparatur des Autos, da sind dann noch mehr Kosten - Administrativer Aufwand, z.B. ein Ersatzwagen während des "flickens" - und weil er es wahrscheinlich nicht flicken lässt hat er einfach Anspruch auf finanzielle Wiedergutmachung!
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Ana Rodriguez
Shaary Cherry ich glaube du verstehst etwas falsch, es geht hier nicht um eine Versicherungsleistung (dann wäre es tatsächlich der Wert, den das Auto vor der Beschädigung hatte), sondern um klassischen Schadenersatz aus unerlaubter Handlung. In diesem Fall heisst das, dass der Schädiger die Reperaturkosten zu übernehmen hat, und die bestimmen sich nunmal nicht nach dem Wert des Autos sondern rein danach, was eben die Reparatur der verursachten Schäden kostet. Dass das Auto alt und gebraucht ist, spielt also überhaupt keine Rolle.
Betreiben kann er dich noch nicht, da noch keine rechtskräftige Forderung besteht- dafür muss er erst auf dem Zivilweg die Schadenersatzforderung einklagen (er kann zwar ein Betreibungsbegehren einreichen, wird dann aber im Rechtsöffnungsverfahren, das eingeleitet wird soblad du Rechtsvorschlag erhebst (was du dann natürlich wirst tun müssen), seine Forderung nachweisen müssen - kommt also aufs Gleiche raus!)
Wichtig ist hier auch die Unterscheidung zwischen straf- und zivilrechtlichem Verfahren, du wurdest strafrechtlich verurteilt, aber das hat nichts mi dem Geschädigten zu tun. Dieser muss seine Forderung auf dem Zivilweg geltend machen. Im Urteil wurde ja ausdrücklich auf diesen verwiesen, und da es sich um eine privatrechtliche Forderung handelt hätte der Geschädigte sie gar nicht im Strafverfahren geltend machen können. Das das Strafverfahren abgeschlossen ist spielt also keine Rolle (wenn überhaupt ist das eher zu deinem Nachteil weil die Forderung des Geschädigten so bereits indirekt bestätigt wurde).
In Anbetracht dessen, dass bereits ein Strafurteil vorliegt, wirst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eh zahlen müssen. Ich empfehle dir darum, bei einem Garagisten Infos einzuholen bezüglich der Kosten einer entsprechenden Reparatur, und dann dem Geschädigten einen darauf basierenden Vorschlag zu machen. So sparst du dir zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten! Sollte der Geschädigte deinen Vorschlag annehmen, lass dir zu deiner Absicherung von ihm eine Quittung ausstellen in der er bestätigt, dass seine Forderung beglichen wurde und du den vereinbarten Betrag bezahlt hast.
Ich empfehle dir wirklich dringend eine aussergerichtliche Einigung anzustreben, du hast böswillig das Eigentum eines anderen zerstört und es ist einfach frech sich nun zu weigern, den daraus entstandenen Schaden zu bezahlen. Das wird auch ein Richter kaum anders sehen und gehört einfach zum Anstand. Ausserdem wird dich ein Verfahren vor Zivilgericht wesentlich mehr kosten, denn dann kommen wie gesagt nebst dem eigentlichen Schadenersatz noch Prozesskosten etc. hinzu!