Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Kennt sich da jemand mit Mieterrecht aus? Darf ein Hauswart eine Wohnung abnehmen? Und darf dieser auch den Abgabe Termin festlegen? Und dsrf auch dieser den Nachmieter ablehnen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Kennt sich da jemand mit Mieterrecht aus? Darf ein Hauswart eine Wohnung abnehmen? Und darf dieser auch den Abgabe Termin festlegen? Und dsrf auch dieser den Nachmieter ablehnen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 2
Archiv
- Dezember 2015 (21)
- Januar 2016 (21)
- Februar 2016 (23)
- März 2016 (39)
- April 2016 (63)
- ‹ vorherige Seite
- 3 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:03
Pati Rychener
Ja der Vermieter darf dem Hauswart die Wohnungsübergabe übertragen.Wenn aber zwei Nachmieter abgelehnt wurden die du ehrenbürdig vogeschlagen hast bist du raus und musst nicht mehr einen Nachfolger suchen.Da muss sich dann der Vermieter selbst drum kümmern
Mo, 28/08/2017 - 13:03
Gutmann-Moser Eveline
ja klar darf das der Hauswart. Er wurde sicher vom Eigentümer oder der Verwaltung beauftragt. Du musst nicht zwei, sondern einen Nachmieter, welcher zumutbar und zahlungsfähig ist bringen. Ist dieser einverstanden und will die Wohnung, bist du von der Suche befreit, sollte er abgelehnt werden.