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Kann mir schnell jemand helfen.. Muss Wohnung kündigen .. 3 Monate Kündigungsfrist. . Muss ich auf 30.06 Oder 31.07 künden ???
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Kann mir schnell jemand helfen.. Muss Wohnung kündigen .. 3 Monate Kündigungsfrist. . Muss ich auf 30.06 Oder 31.07 künden ???
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:58
Angela Trachsler-Monticelli
Wenn de Monet kündsch uf 3 Monet isch es 31 7. ...
Di, 15/08/2017 - 15:58
Manuela Trachsler-Cadalbert
Lueg aber im Mietvertrag. Oft chammer nur per März oder September künde, sowit mers isch.
Di, 15/08/2017 - 15:58
Christoph A. Seeburger
Nadien Müller, im Mietvertrag steht die Kündigungsfrist, für eine Wohnung normalerweise drei (3) Monate und die Kündigungstermine. Diese können auf Ende März, Ende Juni und Ende September sein oder aber auch möglich auf Ende jeden Monats, ohne Dezember.
Das heisst konkret: Wenn Du im April 17 kündest, kannst Du bei einmonatigem Kündigungstermin frühestens per 31. Juli 2017 ausziehen. Wenn im Mietvertrag aber dreimonatige Kündigungstermine stehen, kannst Du frühestens per 30. September die Wohnung abgeben.
WICHTIG - Die Kündigung ist gültig, wenn sie am letzten Arbeitstag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eingetroffen ist. Ich empfehle Dir die Kündigung als Einschreibebrief spätestens am 15. des betreffenden Monats aufzugeben.
Di, 15/08/2017 - 15:58
Christoph A. Seeburger
... aber denk daran, Kündigung als Einschreiben bis spätestens am 15. April 2017 aufgeben !!