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kann mir jemand sagen wie dasist, wenn man mit dem partner ein gemeinsames konto hat und dieser verstirbt..
wird das konto auch gesperrt?
info: keine eingetragene partnerschaft oder konkubinat.. "nur" fast 15 jahre zusammen gewohnt und gelebt
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Kommentare
Mi, 24/01/2018 - 13:21
Martin Krumm
Wenn es ein gemeinsames Konto ist solltest du ja eine Vollmacht darauf haben. Ansonsten war es nur sein Konto. Klär das mal mit der Bank.
Mi, 24/01/2018 - 13:25
Lejla Smolarová
ja die Vollmacht besteht.
Mi, 24/01/2018 - 13:28
Birgit Rechsteiner
Vollmacht reicht nicht. Konto wird gesperrt, bis Testament geregelt ist.
Banken machen es oft noch so, dass man Rechnungen bringen kann, die bisher auch immer über das Konto gelaufen sind, damit diese bezahlt werden...
Mi, 24/01/2018 - 13:29
Sandra Schnelli-Kehrli
hilft nur wenn er erstirbt sofort noch geld zu holen bevor es gespeert wird
Mi, 24/01/2018 - 13:30
Birgit Rechsteiner
Sandra Schnelli-Kehrli könnte als böswillig gewertet werden...
Mi, 24/01/2018 - 13:30
Elisabete Silva
Also eine vollmacht hift dir nicht und in deinen fall ist nicht eine vollmacht den es ist auch dein konto, laut meine bank dürfen sie dieses konto nicht speren den wir sind beide inhaber und nicht eine inhaber und der andere hat die vollmacht
Mi, 24/01/2018 - 13:32
Carmen Kainhofer
optimal wäre ein seperates konto nur auf den eigenen namen noch, für den notfall
Mi, 24/01/2018 - 13:37
Lejla Smolarová
Elisabete Silva das konto haben sie gemeinsam eröffnet (geht um meine mutter und ihren partner der am samstag verstorben ist) seine konten werden gesperrt, das ist klar. aber das gemeinsame wo ja beide ihr spargeld zusammen drauf haben ... es geht ja um gemeinsames guthaben.. das ist etwas verwirrend.
Mi, 24/01/2018 - 13:39
Sandra Schnelli-Kehrli
Birgit Rechsteiner nein uf chein fall, aber isch im schlimmstefall die einzig möglichkeit, wenn nöd me bestaht weder e vollmacht
Mi, 24/01/2018 - 15:28
Birgit Rechsteiner
Sandra Schnelli-Kehrli sicherlich kann das als "Vorwegnahme von Erbmasse" angesehen werden...
Mi, 24/01/2018 - 16:14
Elisabete Silva
Lejla Smolarová genau wenn beide inhabern sind das heisst auf der bankkarte stehen beide namen kann man ihr das konto nicht sperren
Mi, 24/01/2018 - 16:18
Carmen Kainhofer
ich habs auch so gehört/gelesen...bis geklärt wem wieviel gehörte , damit das erbe verteilt werden kann, wird es gesperrt.
Mi, 24/01/2018 - 16:20
Carmen Kainhofer
ausser keiner erbt , dann gehört das ganze geld der noch lebenden person dann.
Mi, 24/01/2018 - 14:11
Barbara Mangold-Willareth
Bei einem gemeinsamen Konto (und/oder Konto genannt) benötigt man keine Vollmacht, weil alle beide gleichberechtigte Konto-INHABER sind. Somit haben beide Parteien dieselben Rechte und Pflichten. Nach dem Tod eines der Inhaber läuft das Konto normal und ohne Unterbruch auf den zweiten Inhaber weiter. Anders bei der Vollmacht. Stirbt der Vollmachtgeber so wird das Konto blockiert bis die Erbfolge geklärt ist.
Mi, 24/01/2018 - 14:12
Lejla Smolarová
danke, ja das macht sinn.
Mi, 24/01/2018 - 14:13
Barbara Mangold-Willareth
Lejla Smolarová Bitte gerne! ????
Mi, 24/01/2018 - 14:20
Karin Burri-Bänninger
Das ist korrekt so !
Do, 25/01/2018 - 14:25
Allma Kiki
Vorsicht auch ein Partnerkonto kann bei gewissen Banken gesperrt werden au wenn beide Kontoinhabet sind.
Mi, 24/01/2018 - 14:13
Lejla Smolarová
danke für eure Auskunft. werde das so an meine mutter weiterleiten.
einen schönen tag euch allen ????
Mi, 24/01/2018 - 18:03
Andreas Georg
Habe selber schon zweimal im Bekanntenkreis diesr Situstion erlebt. Wenn das Konto nicht auf den Namen aa ODER Name bb eingtrsgen ist, wird es gesperrt, um Abzockaktionen vorzubeugen.
Mein Vorschlag: Gleich ein eigenes Konto eroeffnen und alle bisher angefallenen Rechnungen vom Willensvollstrecker oder Erbschaftsamt zahlen lassen. Die machen das sicher und haben so gleich die Buchhaltung im Griff. Brauchst Du allenfalls zusaetzlichen Support? Dann schreibir doch lirz einen Pn. Viele Gruesse und viel Erfolg Andreas
Mi, 24/01/2018 - 22:17
Jane Gagnaux
Kontovollmacht vorhanden?