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Kann mir einer helfen? Ich habe heute einen brief der staatsanwaltschaft erhalten und leider verstehe ich nicht ob ich hier noch etwas machen muss ich habe ende letzten jahres eine
Strafanzeige gestellt. Anbei ein foto
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Kann mir einer helfen? Ich habe heute einen brief der staatsanwaltschaft erhalten und leider verstehe ich nicht ob ich hier noch etwas machen muss ich habe ende letzten jahres eine
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Kommentare
Do, 26/10/2017 - 22:17
Larissa Merz-Schaffner
Danke ja das mach ich morgen wollte nur mal nacvfragen obe jemand zu dem thema was weiss leider wurde sehr viel vermasselt bis her und ich möchte nicht das ich was übersehe
Do, 26/10/2017 - 22:45
Robert Schweng
Sie können innerhalb von 10 ein Entschädigung- bzw. Genugtuungs stellen, um so Auslagen die Sie hatten um zur Verhandlung zu erscheinen geltend zu machen. (Anreise, Arbeitsausfall)
Fr, 27/10/2017 - 02:49
Roman Lanz
Also so wie es aussieht ist der fall für die staatsanwaltschaft abgeschlossen....der nächste schritt ist die anklageerhebung damit du einen allfälligen schuldspruch ...verurteilung der gegenpartei erhälst...also ja wenn du das möchtest musst du etwas machen...du musst anklage erheben und den kostenvorschuss bezahlen.
Das mit der entschädigung ist so eine sache...reisekosten u.s.w kannst du gerne eingeben...es wird dir aber nicht wahrscheindlich nicht entschädigt oder der gegenpartei auferlegt weill diese kosten als zu geringfügig gelten (ich weiss den gesetztesartikel gerade nicht auswendig) nur wenn es z.b. anwaltskosten sind die die entstanden sind weil das vergehen sehr komplex ist würden dir wahrscheindlich zugesprochen...sonst auch nicht.
Ich wurde mal verklagt von der konkurenz und die hat dann verlohren...meine kosten von ca 1500.- für reise und lohnausfall wurden nicht ersetzt weil diese zu geringfügig sind und mann das für die abklährung eines falles einfach tragen muss gemäss gesetz.
Naja....
Fr, 27/10/2017 - 13:57
Angelina Milenina
"du musst anklage erheben und einen kostenvorschuss bezahlen": stimmt nicht. die anklage erhebt die staatsanwaltschaft, kostenvorschüsse sind keine nötig, da strafverfahren.
Fr, 27/10/2017 - 07:20
Larissa Merz-Schaffner
Danke vielmals für die ausführlichen antworten
Fr, 27/10/2017 - 17:25
Beat Weissen
Die Antworten sind leider nicht ganz richtig.
Mit diesem Schreiben hat Ihnen die Stawa mitgeteilt, dass sie die Untersuchungen abgeschlossen hat und den Fall vor Gericht zur Anklage bringt. Damit es zur Anklage kommt, müssen Sie gar nichts machen.
Sie haben das Recht, innert der Frist Beweisanträge für das kommende Verfahren zu stellen.
Ebenso können Sie eine Stellungnahme zur Kostenverlegung einreichen.
Und Sie können Entschädigungs-/Genugtuungsansprüche geltend machen.
Fr, 27/10/2017 - 17:57
Larissa Merz-Schaffner
Dankeschön