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Kann mir da jemand eine Auskunft geben? Einer Kollegin von mir wird die Praxisbewilligung als Psychotherapeutin in Frage gestellt wegen einem Strafdelikt. Die Gesundheitsdirektion fordert nun ein psychiatrisches Gutachten an und sagt, dies müsse meine Kollegin slebst bezahlen. Ist das wirklich so oder kann sie sich dagegen wehren und muss das der Auftraggeber bezahlen?
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Kann mir da jemand eine Auskunft geben? Einer Kollegin von mir wird die Praxisbewilligung als Psychotherapeutin in Frage gestellt wegen einem Strafdelikt. Die Gesundheitsdirektion fordert nun ein psychiatrisches Gutachten an und sagt, dies müsse meine Kollegin slebst bezahlen. Ist das wirklich so oder kann sie sich dagegen wehren und muss das der Auftraggeber bezahlen?
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Kommentare
Sa, 27/04/2019 - 00:07
Robert Schweng
Eveline Gutmann Klar musst sie das bezahlen. Sie hat ja das Strafdelikt.
Claudia Sunshine aber kann sie verlangen dass es bei einem normalen psychiater gemacht wird? die behörde wählte eine spezialisierte gutachtenstelle aus die extrem
Eveline Gutmann Claudia Sunshine das denke ich nicht. Das sind Vertrauensärzte, die solche Abklärungen machen.