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Kann mir bitte jemand sagen wie das läuft mit urlaub und mutterschaftsurlaub?
Ich hatte bis am 29. Mai mutterschaftsurlaub. Habe ich nun trotzdem 5 wochen ferien zugut oder wird ab jetzt bis ende jahr gerechnet? Danke
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Kann mir bitte jemand sagen wie das läuft mit urlaub und mutterschaftsurlaub?
Ich hatte bis am 29. Mai mutterschaftsurlaub. Habe ich nun trotzdem 5 wochen ferien zugut oder wird ab jetzt bis ende jahr gerechnet? Danke
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Fiechter Manuela
d.h. für die Zeit vor der Niederkunft bis Ende Mutterschaftsurlaub,
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Daniela Baumgartner- Buser
Ok. Dann hab ich das schon richtig im kopf gehabt. Hate darum heute den ersten arbeitstag und da steht beim ferienguthaben immer noch 25 tage. Dann haben die im servicecenter das noch nicht angepasst. 😊
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Anny Ghaddar
Es gibt Firmen, die großzügig sind und bei Mutterschaft freiwillig die reguläre Ferienzeit nicht kürzen.... Meine Firma, eine Versicherung, war damals so großzügig. ..
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Daniela Baumgartner- Buser
Ja vielleicht ist mein arbeitgeber ja auch so grosszügig, sie geben auch eine woche vaterschaftsurlaub. 😉
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Fiechter Manuela
Die Ferienansprüche bei Mutterschaft sind bestimmt im Vertrag geregelt? Wenn nicht, würd ich einfach mal nachfragen
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Patrick Fischer
Nicht ganz! Ich gehe davon aus, dass Du in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehst?
Dann bei Mutterschaft erst ab dem 3 Monat und dies pro rata temporis!
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Daniela Baumgartner- Buser
Das nimmst du korrekt an und im monatslohn.
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Patrick Fischer
Wenn nicht anderst bereinbart, demnach; OR Art.329b Abs.3!
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Senol Ve Ayfer Kasan
Deine Ferien stehen dir definitiv zu gute .... Mutterschaftsurlaub hat nicht mit deinen Ferien zu tun.
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Fiechter Manuela
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Jacek Kwasny
Genau zu diesem Thema hat es letzte Woche ein Urteil gegeben. Weiss nicht mehr, ob vom Bundesgericht oder einer andern höchsten Stelle. Auf jeden Fall darf der Arbeitgeber den Ferienanspruch kürzen.
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Karin Fo
(Admin) man muss zwischen Schwangerschaft und Mutterschaftsurlaub unterscheiden. Bei Absenzen von mehr als 2 Monaten während der Schwangerschaft kann der Ferienanspruch gekürzt werden. Beim Mutterschaftsurlaub können Ferien dagegen nicht gekürzt werden!
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Daniela Baumgartner- Buser
Also, habs jetzt bei meinem arbeitgeber abgeklärt. Mutterschaftsurlaub ist von ferienkürzung ausgeschlossen. Und da ich bis 4 wochen vor der geburt gearbeitet habe gibt es auch da keine kürzung. Somit habe ich anspruch auf die vollen 5 wochen ferien 😉
Danke euch für die feedbacks