Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Kann mich jemand gut erkláren wie es mit einem lohnpfändung funktioniert? Die Person wo sie es machen müssen hat 4650 fr Lohn. Und 2 kleine Kinder plus eine Frau wo noch nicht arbeitet. Sie sind von kurzem da und die Kinder sind klein. Im Moment bleibt die Frau zu Hause. Sie ist am Arbeit suchen für 20 % weil mehr kann sie nicht. Sie haben keine Familie da für Kinder ev.
sorry mein Deutsch.
Danke wer helfen kann
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Kann mich jemand gut erkláren wie es mit einem lohnpfändung funktioniert? Die Person wo sie es machen müssen hat 4650 fr Lohn. Und 2 kleine Kinder plus eine Frau wo noch nicht arbeitet. Sie sind von kurzem da und die Kinder sind klein. Im Moment bleibt die Frau zu Hause. Sie ist am Arbeit suchen für 20 % weil mehr kann sie nicht. Sie haben keine Familie da für Kinder ev.
sorry mein Deutsch.
Danke wer helfen kann
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mo, 05/03/2018 - 12:49
Thomas Deuber
https://www.beobachter.ch/geld/schulden-betreibungen/schulden-pfandung-w...
Mo, 05/03/2018 - 12:57
Sarah Wiederkehr
Hier können sie ungefähr ihr betreibungsrechtliches Existenzminimum ausrechnen:
http://www.caritas-schuldenberatung.ch/de/service/tests
Mo, 05/03/2018 - 13:00
Walter Büchi
der pfändungsbeamte kann auch eine "stille lohnpfändung"
bzw. einen pfändungsaufschub gemäss art. 123 schkg akzeptieren, bei der sie den betrag selbst überweisen und somit der arbeitgeber nichts erfährt.
http://www.schulden.ch/dynasite.cfm?dsmid=76107
Mo, 05/03/2018 - 15:34
Robert Schweng
Alexandra Galati Auf AWRI finden sie noch weitere Informationen zum Thema "stille Pfändung". Viel Glück! 😉
https://awri.ch/search/node/stille%20pf%C3%A4ndung
Mo, 05/03/2018 - 15:56
Rolf Stüssi
Der Schuldner wird auf das Betreibungsamt vorgeladen und muss sämtliche Unterlagen mitbringen Lohnabrechnungen, Abrechnungen Krankenkasse, Mietvertrag etc.
Das Betreibungsamt rechnet die Beträge an (Kinder) etc. und ermittelt das betreibungsexistenzliche Minimum, d.h. der Betrag wo die Familie benötigt um zu Leben, der Betrag darüber wird gepfändet.
Das Betreibungsamt erlässt eine Lohnpfändung. Hier ist wichtig, dass man mit dem Betreibungsamt bzw. Gläubiger spricht, dass eine stille Lohnpfändung vorgenommen wird, d.h. der Schuldner Ende Monat jeweils den Betrag ans Betreibungsamt zahlt.
Sofern der/die Gläubiger nicht einverstanden sind, erlässt das Betreibungsamt eine Lohnpfändung und informiert den Arbeitgeber, dieser überweist dann nur noch das betreibungsrechtliche Minimum und die pfändbare Quote wird direkt ans Betreibungsamt überwiesen.
Mo, 05/03/2018 - 20:50
Sara Salvati-Simione
Er hat zu wenig lohn
Mo, 05/03/2018 - 21:12
Alexandra Galati
Sara Salvati-Simione dachte ich auch. Was passiert dann??
Mo, 05/03/2018 - 21:48
Thomas Berger
Da passiert gar nüt!
Mit dem Lohn und 2 Chind wird da nöd viel überbliebe zum pfände. 😉