kann man nachträglich noch was an den frauenallimenten ändern?? wen man das scheidungsurteil vor 3 jahren so unterschrieben hat?

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Kommentare

Robert Schweng

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Martin Kaiser Meinen Sie damit dem nachehelichen Unterhalt?

Nicole Oberhänsli-Stoob ja... genau... ich hab aber damals so unterschrieben

Martin Kaiser Abänderung des nachehelichen Unterhalts für einen Ex-Gatten
Wenn die Scheidungskonvention speziell jegliche zukünftige Änderung des Scheidungsurteils ausschliesst, so ist eine Änderung der Renten nicht mehr möglich. Es handelt sich um die Anwendung von Art. 127 ZGB.
In allen anderen Fällen gestattet Art. 129 ZGB die Änderung der Unterhaltsrenten (Aufhebung, Herabsetzung, Sistierung).
Die Änderung kann verlangt werden, wenn sich die Lage eines Gatten (erheblich und dauerhaft) verändert hat. Nicht ausschlaggebend ist, ob die neue Lage zum Zeitpunkt der Scheidung vorhersehbar war oder nicht BGE 5C.214/2004

Martin Kaiser Die Veränderung muss erheblich und dauerhaft sein. Deshalb sind kleine Veränderungen vorübergehender oder unwesentlicher Natur für die Änderung des Scheidungsurteils nicht ausreichend.
Wenn Ihr Ex Ihnen eine Unterhaltsrente bezahlen muss und sich Ihre finanzielle Lage verbessert (z.B. weil Sie wieder Arbeit finden oder sich frisch verheiraten), dann kann Ihr Ex eine Herabsetzung oder Aufhebung der Unterhaltspflicht verlangen.
Umgekehrt, wenn sich die Lage Ihres Ex auf eine nicht vorhersehbare Weise verbessert, dann können Sie die Änderung des Urteils und eine Anpassung Ihrer Rente an die Teuerung (Lebenshaltungskosten) verlangen. Dieser Grundsatz ist in Art. 129 Abs. 2 ZGB verankert. Wenn Sie schon im Scheidungsurteil vorgesehen haben, dass die Rente an die Lebenshaltungskosten angepasst wird, so können Sie in der Folge keine weiteren Erhöhungen verlangen, selbst wenn sich die finanzielle Lage Ihres Ex ausserordentlich verbessert. Wenn das Einkommen der Arbeit oder des Vermögens nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten, die dem anderen Gatten durch das Scheidungsurteil zugesprochen wurden, zu decken, so kann das Gericht mit einer Abänderung verlangen, den Betrag durch das Vermögen auszugleichen, auch wenn die Ehegatten vor der Trennung dieses Vermögen nicht gebraucht haben um ihre Lebenshaltungskosten zu begleichen.

Stefan Cedro Gild das auch wenn meine ex mit ihren Partner ein Haus kauft und sie zusammen ein Einkommen von 14500 haben?

Martin Kaiser Wenn im Scheidungsurteil bei der nachehelichen Rente einen Teuerungsausgleich vereinbart wurden, kann man nachträglich nicht auf eine höhere Rente klagen.

Martin Kaiser Stefan Cedro ja steht ja oben, wenn ihre EX vier Jahre mit einem neuen Partner zusammen wohnt, könnten Sie bei Gericht eine Reduktion oder sogar Aufhebung des Unterhalts verlangen.

Nikola Mandic Ich glaub ich hab was richtig gemacht. Meine partnerin kriegt nichts. Nur die kinder🤔 da nicht verheiratet mussten die alimente bei geburt gemacht werden. Aber frau kriegt nichts.
Sie haben sogar gerechnet das sie 50% arbeiten gehen muss.
Ich dachte die gesetzte haben sich geändert und die frau bekommt keine spezielle rente mehr. Nur die kinder oder liege ich falsch?

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