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Kann man einen ,,Denkmalschutz“ -Status eines Einfamilienhauses entfernen lassen? ...wenn ja, wie..?
Gesetzliche Bestimmungen?
Danke im Voraus
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Kommentare
Mo, 21/01/2019 - 09:42
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner nur, wenn die Bausubstanz sehr schlecht ist oder (gemacht) wird (gemacht = verfallen lassen). Da wird aber erst zurück gestuft (Schützenswert etc.)
NIEMALS so ein Eigentum kaufen - ist der Aufwand nicht wert.
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19660144/201701010000...
Rolf Stüssi .
Wenn etwas unter Denkmal- oder Heimatschutz ist wird das sehr schwierig, müsstest gegen den Kanton klagen.
Susan Keusch Da hast du praktisch keine Chance, ausser es fällt von alleine auseinander.
Robert Schweng Also ich Denkmal nicht...! 😉
Aleksandar Maric Schade....
Wollte eine Garage bauen....Doppelgarage.... sei gemäss Kanton auch i.O.....
AAABBEERR...
Jetzt möchte die Stadt, dass wir anstelle von einem PVC Garagentoor eines aus Holz bauen lassen....
Kostenpunkt x10
....deswegen wollte ich den Status weghaben.
Andreas Thanner Aleksandar Maric der Denkmalschutz hat schon seine Berechtigung. Es ist deshalb richtig, dass der Eigentümer nicht frei entscheiden darf. Auch liegt es in der Natur der Sache, dass dies nicht einfach wegen eines Umbauwunsches des Eigentümer aufgehoben wird.