Kann man eine Einstweilige Verfügung auch ohne Anwalt in Auftrag geben bei einem Bezirksgericht ?
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Kommentare

Robert Schweng

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Walter Büchi ja.
das bundesamt für justiz stellt für gewisse zivilverfahren muster-klageformulare zur verfügung. diese formulare erfüllen die gesetzlichen mindestangaben, die für eine klage zwingend sind:
"Das Gesuch ist gemäss Art. 252 Abs. 2 ZPO in den Formen gemäss Art. 130 ZPO einzureichen. Grundsätzlich ist das Gesuch schriftlich zu stellen. In einfachen oder dringenden Fällen kann das Gesuch mündlich beim Gericht zu Protokoll gegeben werden (Thomas Sprecher, Basler Kommentar, 2. Aufl., Basel 2013, Art. 261 ZPO N 3 f.). Das Gesuch muss grundsätzlich die allgemeinen Anforderungen an eine Rechtsschrift erfüllen. Eine Klagebewilligung (Art. 221 Abs. 2 lit. b ZPO) ist beim Gesuch um vorsorgliche Massnahmen allerdings nicht notwendig, da das Schlichtungsverfahren entfällt (Art. 198 lit. h ZPO)."
https://www.lexwiki.ch/aufbau-einer-rechtsschrift/

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