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Kann ich bei einer GmbH mit meinem privaten Kapital betrieben werden und wenn ja inwiefern, z.B. AHV Beiträge, die nicht einbezahlt wurden????
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Kommentare
Mi, 21/03/2018 - 21:14
Nathalie Waibel
Bei einem Konkurs oder wann? AHV muss bei einem Konkurs privat bezahlt werden.
Mi, 21/03/2018 - 21:17
Hanspeter Buff
ja bei einem Konkurs!!
Mi, 21/03/2018 - 21:19
Nathalie Waibel
Ok. Die AHV muss privat abbezahlt werden .
Mi, 21/03/2018 - 21:20
Hanspeter Buff
wieso ist es denn " mit beschränkter Haftung???
Mi, 21/03/2018 - 21:21
Hanspeter Buff
und da bist Du Dir 100% sicher??
Mi, 21/03/2018 - 21:21
Nathalie Waibel
Ja bin ich mir 100% sicher. Bei der AHV wissen es die wenigsten. Ich wusste es auch nicht bis es mir gesagt wurde.
Mi, 21/03/2018 - 21:41
Roman Lanz
Ja AHV Beiträge müssen bei juristischen personen wie AG oder Gmbh auch mit dem prifatvermögen der geschäftsführung oder gesellschafter beglichen werden. Im gegenzug darf die ahv jedoch nicht der auslöser des konkurses sein...also nur betreiben aber nicht verweten.
Beschränkte haftung ist gegenüber lieferanten und angestellten. Diese müssen sich mit dem kolokationsplan begnügen und erhalten einen verlustschein wenn kein geld mehr vorhanden ist.
Jenachdem in einzelnen fällen kann auch die mwst auf das private vermögen zugreiffen...auch diese wie auch die steuerbehörde allgemein darf die juristische person nur betreiben aber nicht verwerten.
Do, 22/03/2018 - 01:46
Rolf Stüssi
Das stimmt nicht ganz zwar unterliegen AHV und Mehrwertsteuer und Steuern nicht der Betreibung auf Konkurs sondern auf Pfändung, aber nach Pfändung leiten diese das Verwertungsbegehren ein.
Mi, 21/03/2018 - 21:28
Nathalie Waibel
Mit den Behörden kann ja Rücksprache gehalten werden und eine Abzahlung vereinbart.
Mi, 21/03/2018 - 21:30
Hanspeter Buff
auf die Betreibung im August 2017 habe ich Rechtsvorschlag gemacht und seither nichts mehr gehört!!!
Mi, 21/03/2018 - 21:40
Ciara Gomez
Hanspeter Buff Dann hätte ich mal dort angerufen und nachgefragt? 🤔🤔🤔
Mi, 21/03/2018 - 22:17
Andreas Thanner
Auch die direkte Bundessteuer wird von den Gesellschaftern aus dem Privatvermögen getilgt, wenn die ESTV dies möchte.
Man muss sich schon vor der Gründung/Übernahme eines Geschäfts mit den Risiken auseinander setzen. Wäre ja noch schöner wenn man unter dem Schutz einer juristischen Gesellschaft Narrenfreiheit geniesst.
Fr, 23/03/2018 - 06:14
Monique Schmidli-Rieder
Auch andere Rechnungen können privat eingetrieben werden. Zb wenn der Geschäftsführung der bevorstehende Konkurs bekannt war und er dies aber "ignoriert" und nicht nach Gesetz handelt.
Fr, 23/03/2018 - 10:16
Birgit Rechsteiner
... und jetzt wirds noch "härter" wenn die GbmH - bzw. deren Vertreter (bei der AG wärs der Verwaltungsrat) keine beweisbare Risikobeurteilung nach Gesetz gemacht hat, ist er für alles privat haftbar...
Viele, die selber die Buchhaltung ihrer Klein-Firma machen, wissen das nicht - und wenn die Mindestangaben nicht erfüllt sind, dann kann das schwerwiegende Folgekosten nach sich ziehen...