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Kann eine Kündigung auf den 31.11.2007 so entgegengenommen werden, oder muss diese Neu geschrieben werden? ?
Falls ja, erweitert sich die Kündigungsfrist?
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Kann eine Kündigung auf den 31.11.2007 so entgegengenommen werden, oder muss diese Neu geschrieben werden? ?
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Kommentare
Mo, 02/10/2017 - 20:49
Stef Anie
Ich denke es eher weniger.
Mo, 02/10/2017 - 22:05
Allma Kiki
Stimmt das datum? Und in welchem Bereich? Mietvertrag, Arveitsrecht?
Mo, 02/10/2017 - 22:08
Cornelia Wenger
Wenn das Datum 30.11.2007 wäre würde es stimmen.
Brief Datiert auf 26.9.2017
Wurde persönlich entgegengenommen.
Im Brief:
Mo, 02/10/2017 - 22:08
Cornelia Wenger
Mo, 02/10/2017 - 22:09
Cornelia Wenger
Im Vertrag 2 Monate Kündigungsfrist.
Mo, 02/10/2017 - 22:14
Allma Kiki
Ja dann ist dies korrekt
Mo, 02/10/2017 - 22:21
Cornelia Wenger
Allma Kiki dass es sonst korrekt bin ich mir auch sicher nur der 31.11.2017 existiert nicht. ?
Mo, 02/10/2017 - 22:41
Allma Kiki
Ach jetzt habe ich verstanden was du meinst, also wenn die Auflösung mit der 2 Monatigen KüFri ist dann ist es aber klar das es der 30.11.2017 ist. Ist wohl ein schreibfehler aber die Kündigung ist rechtens weil die 2 Monate eingehalten werden.
Mo, 02/10/2017 - 22:53
Cornelia Wenger
Allma Kiki die Arbeitgeberin könnte aber nicht darauf beharren, dass Sie den 31.12.2017 gemeint hätte? ?
Mo, 02/10/2017 - 22:56
Allma Kiki
Nicht wirklich weil wenn ende Sept. gekündigt wird ist es naheliegend das die vereinbareten 2 Monate eingehalten werden müssen. Sie kann es versuchen aber trotz schreibfehler sind die 2 Monate gültig schlussendlich.
Mo, 02/10/2017 - 22:58
Cornelia Wenger
Allma Kiki super vielen Dank für Deine Antwort, ist sehr Hilfreich. ?
Mo, 02/10/2017 - 22:11
Andreas Georg
Vordchlag: Nichts Neues verlangen, das verbessert die Sitation auch nicht. Du ksnnst dem Chef ider dem Vermieter aber mal mit Wonne den Termin unter die Nase reiben. Dann hast Du gewonnen und die Lacher auf Deiner Seite... Viele Gruesse und Kopf hoch
Andreas Georg
Mo, 02/10/2017 - 22:12
Cornelia Wenger
Danke habe ich meiner Freundin auch geraten ?
(Ist die Kündigung einer Freundin ?)
Di, 03/10/2017 - 09:01
Roman Richle
Du kannst auch einfach nachfragen, welches Datum denn gemeint ist, (denn es könnte schon auch der 31. 12. gemeint sein, man kann auch freiwillig frühzeitig kündigen....) trotz der Tragik: versuche zu lächeln, wenn du fragst, dann ist es peinlich für deinen Arbeitgeber....