Kündigungsfrist

Situation:
MA XY arbeitet seit 8.2009 in einem Betrieb, welcher ab dem 10. Dienstjahr vorschreibt, 3 Monate Kündigungsfrist zu haben. XY hat auf Ende November diesen Jahres gekündet, da er davon ausgegangen ist, er wäre jetzt aktuell im 9. Dienstjahr und hat daher 2 Monate Kündigungsfrist, was aber jedoch vom HR korrigiert auf 3 Monate worden ist.

Frage: Ist das zulässig, dass der Betrieb dies nicht genau definiert, ob die Kündigungsfrist ANFANG oder ENDE des 10. Dienstjahres auf 3 Monate gesetzt wird?

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Kommentare

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Beatrice Zbinden Ist ja klar definiert: ab dem 10. Dienstjahr, also ab 1.8.2018 gelten 3 Monate Kündigungsfrist. Der HR hat da völlig richtig korrigiert.

Dominik Schenkel Ab august 18 befindet man sich im 10. Dienstjahr. Alles so korrekt

Andreas Thanner 1. Dienstjahr: 8.2009 - 7.2010
2. Dienstjahr: 8.2010 - 7.2011
3. Dienstjahr: 8.2011 - 7.2012
4. Dienstjahr: 8.2012 - 7.2013
5. Dienstjahr: 8.2013 - 7.2014
6. Dienstjahr: 8.2014 - 7.2015
7. Dienstjahr: 8.2015 - 7.2016
8. Dienstjahr: 8.2016 - 7.2017
9. Dienstjahr: 8.2017 - 7.2018
10. Dienstjahr: ab 8.2018
Ganz egal was der Betrieb in den Reglementen stehen hat: Das OR schreibt klipp und klar vor, dass ab dem 10. Dienstjahr mindestens (!) 3 Monate Kündigungsfrist gelten. Diese können unter keinen Umständen einseitig gekürzt werden.
Aber: Wenn beide Parteien einverstanden sind so können die Fristen im Ereignisfall gekürzt werden. Wenn dieser MA nun doch innerhalb von 2 Monaten gehen will kann der AG diesem Vorgehen zustimmen. Dabei handelt es sich dann rechtlich gesehen nicht um eine Kündigung sondern um eine beidseitige ausserterminliche Vertragsauflösung.

Birgit Rechsteiner Das ist gesetzlich so geregelt, da kann auch der AG nix dran ändern...
Netterweise mal nachfragen, ob es möglich wäre, einen Monat früher zu gehen... dann kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden und ist dann für beide (sofern ein neuer Job angetreten wird und nicht etwa aufs RAV gegangen wird) kein Problem...

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