Kündigung

Guten Tag ich habe eine Frage wenn der Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag macht mit weniger Lohn vorher hatte ich noch keinen Arbeitsvertrag. Darf ich dan Fristlos kündigen?

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Kommentare

Robert Schweng

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Martin Kaiser ein Arbeitsvertrag ist auch mündlich gültig.
Deshalb haben auch jetzt ein Arbeitsvertrag.

Rodolfo Carlin Wenn sie den neuen Vertrag nicht unterschreiben, gilt der alte, mit kündigungsfrist und allem

Patrick L. Surber Wenn der Arbeitgeber die Modalitäten des Arbeitsverhältnisses - unabhängig davon ob es in schriftlicher Form vorliegt - anpassen will, dann handelt sich um eine sogenannte Änderungskündigung. Wenn Sie dies nicht akzeptieren, dann gelten während der vertraglichen Kündigungsfrist (i.d.R. 3 Monate) noch die bisherigen Bedingungen und im Anschluss ist das Arbeitsverhältnis zu Ende.
Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist dies nicht. Wenn der Arbeitgeber jedoch einverstanden ist, dann kann mit einem Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis noch vor Ende der Kündigungsfrist beendet werden.

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