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Könnte mir mal jemand : einwandfreier betreibunsrechtlicher Leumund definieren ? Hintergrund : ich habe die C - Bewilligung beantragt. Hatte in den letzten Jahren zwar einige Betreibungen, diese wurden aber alle bezahlt. Müssen für die C - Bewilligung nur alle Bezreibungen bezahlt sein oder sollte man erst garkeine gehabt haben ?
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Könnte mir mal jemand : einwandfreier betreibunsrechtlicher Leumund definieren ? Hintergrund : ich habe die C - Bewilligung beantragt. Hatte in den letzten Jahren zwar einige Betreibungen, diese wurden aber alle bezahlt. Müssen für die C - Bewilligung nur alle Bezreibungen bezahlt sein oder sollte man erst garkeine gehabt haben ?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:58
Robert Schweng
Hmm, Leumundszeugnisse sind ein altes Relikt und es gibt Sie seit den späten 1990 Jahren nicht mehr, hatte ich gemeint.
Was ist den das für ein Kanton?.
Strafregister und Betreibungsauszug sollten genügen um Deinen Leumund zu belegen.
Wenn die Betreibungen bezahlt sind, sollte es kein Problem mit der Erteilung der Bewilligung geben.
War jedenfalls damals bei mir so 😉
Di, 15/08/2017 - 15:58
Severin Olek
Zürich
Di, 15/08/2017 - 15:58
Robert Schweng
Hallo Severin, da musst Du Dir keine Sorgen machen.
Wenn die Betreibungen bezahlt sind, werden ist Dein Betreibungsrechtlicher m.E. Leumund sauber.
Im Registerauszug steht ja, dass Sie bezahlt sind.
daher würde ich
einwandfreier betreibunsrechtlicher Leumund definieren so definieren:
Keine offenen Betreibungen!