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jrgendwo hatte ich gestern was gelesen das lohnpfändung ein kündigungsgrund ist? ich würde gern diese aussage einem bekannten weiterleiten...
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jrgendwo hatte ich gestern was gelesen das lohnpfändung ein kündigungsgrund ist? ich würde gern diese aussage einem bekannten weiterleiten...
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Birgit Rechsteiner
Wieso sollte Lohnpfändung ein Kündigungsgrund sein?
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Nicole Bättig
...denke auch, dem Personalchef ist es doch egal, ob er den Lohn dem Mitarbeiter oder einen Teil dem Betr.amt überweist!
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Michael Buchmann
Das ist Tatsache!!!
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Michael Buchmann
Nicole Bättig Leider ist dem nicht so
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Nicole Bättig
Michael sicher?? huiii wäre ich personalchef und würde den Lohn machen, mir wäre das so etwas von egal! das hat ja nichts mit dem Geschäft zutun?!?!
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Birgit Rechsteiner
Der Einzige Einfluss, den ich mir vorstellen könnte wäre - die Person hat Zugang zu viel Geld und gute Möglichkeiten Geld zu hinterziehen - dann will ich da natürlich niemanden, der am Existenzminimum rumkrebst!
Ansonsten - ist es kein Grund!!
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Linda Bosshart
Es gibt stellen wo mann bei stellenantritt betreibungsfrei sein sollte und wenn lohnpfendung ist dann ist man nichtmehr betreibungsfrei
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Michael Buchmann
Ja da Spaten sich meineungen, Fakt ist halt dass es auf Arbeitgerbe ein schlechtes licht wirft. Dazu kommt wie gerade Linda Bosshart schrieb das man nicht Betreibungsfrei ist Heisst auch das man für den Arbeitgeber nicht mehr Vertrauenswürdig ist
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Michael Buchmann
Birgit Rechsteiner Gehen Sie BITTE mal Unbedingt auf ein Betreibungsamt und fragen da Nach was ich nähmlich machte!
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Birgit Rechsteiner
Was will das Betreibungsamt in dieser Sache denn gesagt haben????
Ja, ist ein Kündigungsgrund, oder was?
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Linda Bosshart
Birgit Rechsteiner ich kenne gerade 4 unternehmen wo du bei lohnpfäbdung eine Kündigung bekommst. Weil sie auch im vertrag drin haben das man betreibungsfrei sein muss. Da aber die firmas nach vertragsabschluss NICHT wieder ein auszug verlangen merken sie es nicht wenn ein angestellter vielleicht nach der Anstellung einen zahlungsbefehl fasst...aber bei lohnpfändung ist es offensichtlich, und man kann gehen.
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Linda Bosshart
Und glaub mir es sind keine kaderstellen..
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Riccardo D Matejic
Kommt darauf an was im Vertrag steht und ob es in den Anforderungen stand bevor du die Arbeit angetreten hast.
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Robert Schweng
Kann meiner Meinung nicht sein! (Laie) Man bezahlt ja dann Seine Schulden! Wenn man nicht mehr arbeitet dann nicht mehr! Ausserdem, warum sollte ein AG einen super Arbeiter kündigen der auch noch Seine Schulden abbezahlt???
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Michael Buchmann
Ja ich konnte mir das bis vor 2 Monaten auch nicht vorstellen, kam dann aber doch vor und das 2 mal im Privaten Umfeld
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Robert Schweng
Das war dann wohl eher ein Ausrede, ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen! (habe mich aber auch schon öfters mal geirrt 😉 )
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Michael Buchmann
Robert Schweng Ich konnte dem ganzen auch nicht wirklich meinen Glauben schenken, bis ich auf ein Beatreibungsamt ging um nach zu fragen, dies mir aber dann bestätigt wurde.
Dachte auch ich falle vom Glauben ab
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Michael Buchmann
Hier mal der Thread von gestern mit dem selben Thema 😊
https://www.facebook.com/groups/RechtsberatungSchweiz/permalink/57148879...
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Michael Buchmann
Mal um Missverständnisse aus der Welt zu schaffen.
ich sage nicht das Jeder Arbeitgeber so ist ebenso sage ich nicht das man deswegen keinen Job mehr findet,
ich erzähle das aus eigener Erfahrung und Erlebnissen.
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Monika Lüttin
Der Arbeitgeber kann immer kündigen. Bei einer Lohnpfändung wäre der Grund wohl 'zerrüttetes Vertrauensverhältnis' und daher auch nicht anfechtbar.
Es gibt jedoch die Möglichkeit der 'stillen Lohnpfändung'.
Sofern der Betreibungsbeamte und alle an dieser Pfändung beteiligten Gläubiger einer sogenannten «stillen Lohnpfändung» zustimmen.
Bei einer «normalen» Lohnpfändung muss der Arbeitgeber einen Teil Ihres Lohnes direkt dem Betreibungsamt abliefern.
Bei der stillen Lohnpfändung hingegen erfährt er nichts von deinen Geldproblemen, und du musst den gepfändeten Teil deines Lohnes selber ans Amt überweisen.
Sprich mit dem Betreibungsbeamten und schlag ihm die stille Lohnpfändung vor. Einen Anspruch darauf hast du zwar nicht, doch in der Regel gehen Betreibungsbeamte auf diesen Wunsch ein.
Um die Zustimmung der Gläubiger musst du dich selber bemühen, wobei deine Chancen gute stehen. Denn falls die Gefahr besteht, dass du wegen der Lohnpfändung deinen Job verlierst, haben die Gläubiger selber auch ein Interesse an einer stillen Lohnpfändung – denn von einem Schuldner ohne Einkommen erhalten sie kaum noch Geld.
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Daniel M. Vischer
Und brauchst keine Zustimmung der Gläubiger. Klär das direkt auf dem Betreibungsamt ab. In der Regel klappt das! Musst aber zuferlässig sein, sonst geht es direkt an den Arbeitgeber mit der Lohnpfändung.
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Monika Lüttin
es braucht die Zustimmung aller Gläubiger, natürlich muss zuerst das Betreibungsamt damit einverstanden sein.
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Birgit Rechsteiner
Bei der stillen Pfändung muss man einfach wissen - wird einmal nicht bezahlt ist diese Möglichkeit futsch - dann gibts eine ordentliche Lohnpfändung über den Arbeitgeber!
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Monika Lüttin
Absolut! Es verlangt Disziplin vom Schuldner. Am besten einen Dauerauftrag einrichten.
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Michael Buchmann
was man so findet ...
https://www.ktipp.ch/artikel/d/lohnpfaendung-geht-das-ohne-wissen-des-ar...
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Monika Lüttin
http://dev.konsuminfo.ch/service/musterbriefe/detail/d/stille-lohnpfaend...
hier noch der Musterbrief für die Gläubiger
Fr, 02/06/2017 - 13:28
Michael Buchmann
Noch das Letzte
http://www.qontis.ch/ausgeben/schulden/lohnpfaendung-was-ist-das-und-wo-...
"Arbeitgeber wird über Lohnpfändung informiert
Das besonders Unangenehme bei einer Lohnpfändung ist die Information des Arbeitgebers. Das Betreibungsamt fordert den Arbeitgeber auf, den Betrag des Gehalts, der über dem Grundbedarf liegt, an das Betreibungsamt zu überweisen. Man nennt diesen Betrag die pfändbare Quote. Da der Arbeitgeber so von der finanziellen Schräglage erfährt, kann es negative Folgen für den Schuldner haben."
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Cönä Schaad
ohne alles zu lesen, es gibt auch stille Lohnpfändungen, wo der Arbeitgeber nicht informiert wird!
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Mar Wie
Wird seehr selten gemacht...und die Buchhaltung des Betriebes wo du angestellt bist ist auch nicht immer so verschwiegen...
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Mar Wie
Da muss aber der Schuldner ein gutes Einkommen verfügen...feste Arbeit haben...und jemand der Bürgt...
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Robert Schweng
Ja eben. Warum soll denn der Arbeitgeber nix erfahren sollen wenn der eh nicht kündigen kann? Da macht für mich eine stille Pfändung einfach keinen Sinn. Eine Bank würde einen mit einer Betreibung erst gar nicht einstellen aber das ist etwas anderes
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Mar Wie
Da heute viele im teilzeitbereich Arbeiten sind diese sowieso von einer stillen Pfändung ausgeschlossen
Fr, 02/06/2017 - 13:29
Dominique Treskavec
eine stille pfändung ist m.e. reputationserhaltend, was für einen angestellten v.a. bezüglich der firmeninternen weiterentwicklung förderlich ist...