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ist es so dass der kindsvater (leben getrennt nicht verheiratet gewesen) dem arbeitgeber eine bestaetigung abgeben muss was sohn schulmaessig oder jobmaessig macht da er 16j wird damit es weiterhin kinder und familienzulagen gibt?
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ist es so dass der kindsvater (leben getrennt nicht verheiratet gewesen) dem arbeitgeber eine bestaetigung abgeben muss was sohn schulmaessig oder jobmaessig macht da er 16j wird damit es weiterhin kinder und familienzulagen gibt?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:51
Sandra Marty
Ja.. Es gaht um Kinder- resp. Ausbildungszulage.. Wo er über de Arbeitgeber zum Lohn uszahlt überchunt.
Am Beste Lehrvertrag.. Oder en Schuelbestätigung in Kopieform abgäh
Fr, 02/06/2017 - 15:51
Sandra Marty
Fr, 02/06/2017 - 15:51
Sandra Marty
Uf de Internet Plattform vo de Usglichkasse oder SVA für Kanton Züri und Aargau den Familienzulagen findsch alli Infos bi de Merkblätter..
Fr, 02/06/2017 - 15:51
Ines Kammermann
er geht noch 1jahr zur schule da er die 5.klasse wiederholt hat..stellt die schule eine bestaetigung aus??
Fr, 02/06/2017 - 15:51
Patrick Fischer
Ja, macht sie!