Ist ein Forderungsbegehren über Betreibungsgebühren rechtens, wenn ich nie darüber informiert wurde, dass noch Gebühren offen sind?

Ging um eine Stromrechnung, die ich schon lange zahlen wollte und deswegen auch schon auf dem Betreibungsamt war. Dann nach einem langwierigen Durcheinander kam die Info: "Sorry für das Missverständnis, es ist alles, was bei uns noch offen war, bezahlt". Super dacht ich und bemühte mich, keine neuen Rechnungen zu übersehen (und hab ich auch nicht).

Nun kommt eine neue Pfändungsankündigung wegen der Betreibungsgebühren. Ich so "???" und hab dann versucht, das mit der Gemeinde zu klären und dass ich es ja durchaus zahle, wenn dem noch so ist, aber wieso die neuen Gebühren für ein neues Begehren? Er dann "egal, kann man nichts machen, sie müssen auch die neuerlichen Gebühren zahlen." Ist denn so etwas rechtens? Ich meine, ich hätt es ja schon lange zahlen können, wenn ich davon ausgegangen wäre, dass es offen ist, aber er hat mir ja explizit gesagt "es ist alles bezahlt".

Es ärgert mich einfach. Und nimmt mich Wunder wie man hier so schön sagt, ob er das so einfach mit mir machen kann.

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Kommentare

root

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Colette Rudin Ja die Betreibungsgebühren sind immer zu begleichen, da diese ja auch auf der Betreibung augelistet sind. Wenn lediglich die Grundforderung bezahlt ist, kann der Gläubiger natürlich die Fortsetzung (Pfändung) einreichen. Er musste ja die Betreibungsgebühren vorschiessen. Diese sind aber von dir zu tragen.

Colette Rudin Art. 68 SchKG

Remziye Korner Ja schon, aber eben, mir wurde nie mitgeteilt, dass diese noch offen sind. Daher ist es doch schon ärgerlich, neue Gebühren für Kosten zu bekommen, die ich ja sicher gezahlt hätte

Colette Rudin Das kannst du aber selber ermittlen. Die Gebühren sind klar auf dem Zahlungsbefehl ersichtlich. Wenn du dann "nur" die Grundforderung begleichst, ist klar, dass nicht alles beglichen ist

Remziye Korner Nein, das verstehst du falsch. Ich kenn das mit den Gebühren und weiß auch, das die immer zu bezahlen sind. Er nennt mir auch immer die Gebühren und sagt mir auch, wenn die noch offen sind. Er sagte aber, es ist ALLES beglichen.

Colette Rudin Der Gläubiger soll dir dies schritlich bestätigen. Dann kannst du mit diesem Schreiben zum Betreibungsamt. Fall erledigt.

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