Ist die IV Rente oder BVG Rente, Alimente oder Kinderrente pfändbar?

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Kommentare

Elena Pedano-bianconi

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Nei di chönz nied pfände bfuchsch öbis zum lebe u wend nur fonere iv rente lebsch chönz der die ned au no pfände

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Walter Büchi

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habe hier gerade eine ähnliche frage beantwortet:
https://www.facebook.com/groups/RechtsberatungSchweiz/permalink/70406576...

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Isabelle Fröhlich

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Die BVG Rente ist pfändbar soweit das Gesamteinkommen (IV, EL,BVG + anderes) das betreibungsrechtliche Existenzmin. Übersteigt. Die IV und EL sind unpfändbar.

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Colette Rudin

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Iv rente nein, iv-taggeld ja, bvg ja (beschränkt), alimente ja

Art. 92 und 93 ScHKG

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Andreas Georg

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Grundsaetzlich sind alle Einkuente pfaendbar, welche ueber das betreibungsamtliche Existenzminimum hinausgehen.

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Colette Rudin

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Was meinst du mit grundsätzlich? Es gibt schon einiges das nicht pfändbar ist auch wenn es über dem Existenzminimum ist.

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Andreas Georg

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Grundsätzlich heisst mit Ausnahmen. Ich würde mich da aber nicht allzugleich vorwagen. Denn betrieben wird nur, wer eine Rechnung nicht bezahlt.

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