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Ist die IV Rente oder BVG Rente, Alimente oder Kinderrente pfändbar?
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Kommentare
Di, 17/10/2017 - 14:50
Elena Pedano-bianconi
Nei di chönz nied pfände bfuchsch öbis zum lebe u wend nur fonere iv rente lebsch chönz der die ned au no pfände
Di, 17/10/2017 - 15:05
Walter Büchi
habe hier gerade eine ähnliche frage beantwortet:
https://www.facebook.com/groups/RechtsberatungSchweiz/permalink/70406576...
Di, 17/10/2017 - 15:21
Isabelle Fröhlich
Die BVG Rente ist pfändbar soweit das Gesamteinkommen (IV, EL,BVG + anderes) das betreibungsrechtliche Existenzmin. Übersteigt. Die IV und EL sind unpfändbar.
Di, 17/10/2017 - 17:20
Colette Rudin
Iv rente nein, iv-taggeld ja, bvg ja (beschränkt), alimente ja
Art. 92 und 93 ScHKG
Fr, 20/10/2017 - 07:50
Andreas Georg
Grundsaetzlich sind alle Einkuente pfaendbar, welche ueber das betreibungsamtliche Existenzminimum hinausgehen.
Fr, 20/10/2017 - 11:05
Colette Rudin
Was meinst du mit grundsätzlich? Es gibt schon einiges das nicht pfändbar ist auch wenn es über dem Existenzminimum ist.
Fr, 20/10/2017 - 17:04
Andreas Georg
Grundsätzlich heisst mit Ausnahmen. Ich würde mich da aber nicht allzugleich vorwagen. Denn betrieben wird nur, wer eine Rechnung nicht bezahlt.