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Ist der Vermieter verpflichtet, Schimmel in der Wohnung zu beseitigen?
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Keke Hp Gilgen Gmünder
Wenn der Schimmel, nachweislich nicht vom mieter, sondern mangelnder Baukompetenz ist/war,
Ja!
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Sabine Wilhelms
Ja
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Manuela Vitale
Danke! Scheint ein Rohr in der Wand kaputt zu sein. Auch die Fliessen im Bad lösen sich. Vermieter will einen Maler schicken. Mieter will aber, dass der Schaden behoben wird.
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Keke Hp Gilgen Gmünder
Du hast als Mieter das recht darauf das der Schaden behoben wird
Ansonsten hättest du auch das Recht:
1.dich mit dem mieterschutz in verbindung zu setzen
Ubd oder 2.
mietzinsreduktuon zu veranlassen
Oder 3.
Mal den Mietzins zurückzubehalten bis der schaden behoben ist
Greeze
Mi, 27/09/2017 - 15:41
Annelise Schnyder
Nicht zurückbehalten sondern auf ein spezielles sperrkonto überweisen. Sonst gilt die miete als nicht bezahlt und es droht eine fristlose kündigung wegen zahlungsverzug. Mietschlichtungsstelle anfragen.
Mi, 27/09/2017 - 15:42
Robert Schweng
Eine Mietziensreduktion ist gerechtfertigt, wenn es sich um einen Baumangel handelt - nicht aber z.B. wegen falschem Lüften/Heizen).
Wenn andere Nachbarn das gleiche Problem haben (deutet auf Baumangel hin) und der Vermieter keine Mietzinsreduktion geben will, dann hilft wohl nur noch den Gang zum Friedensrichter/Mietschlichtstelle.
Mi, 27/09/2017 - 15:42
Aysen Yildirim
Der Maler soll mal kommen ? dieser wird dir bestimmt sagen, dass er das schonmal gestrichen hat ? das ist mir nämlich passiert. Frechheit sowas. Es gibt Wohnungen, bei denen die einte Seite der Wohnung keine Sonne abbekommt, diese wände können Feucht werden, Vor allem Parterrewohnungen.
Unbedingt verlangen das es behoben wird. Wenn nicht:
-mieterschutzverband kontaktieren
-miete auf seperates Konto einzahlen, bis es behoben wurde
-Mietzinsreduktion im falle wenn gar nix geht