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Ist bei einer Kündigung der Poststempel mas gebend wie diese Woche sam. 31.3.2018 ist die Kündigung dann ok ?
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Kommentare
Mi, 28/03/2018 - 09:13
Eveline Gutmann
nein, die Kündigung muss am letzten Tag also am 31.3. dort sein
Mi, 28/03/2018 - 09:16
Walter Büchi
um was für eine kündigung geht es denn? (arbeit,wohnung, ...)
Mi, 28/03/2018 - 09:19
Birgit Rechsteiner
Nein - Poststempel ist nie massgebend. Es muss im Empfangsbereich des Empfängers sein - d.h. wenn du am 31.3. den Brief aufgibst, dann kann es dem Empfänger nicht im März zugestellt werden (ausser heute Express und morgen Zustellung garantiert). Für eine Firma ist sowieso Samstag keine Zustellung - da ja dann kaum GEschäftszeiten sind....
ich würde, wenn noch im März gekündigt (egal was) heute persönlich übergeben...
Mi, 28/03/2018 - 09:33
Nicola Gaetano Petriello
Es geht um die Wohnung
Mi, 28/03/2018 - 09:36
Walter Büchi
ausschlaggebend ist nicht der poststempel, sondern der tag an dem der brief beim vermieter eintrifft oder bei der post abholbereit ist!
Mi, 28/03/2018 - 10:21
Hanspeter Buff
da ja diese Woche am Freitag Karfreitag, sprich Sonn - und Freitag ist und am Samstag auch keine eingeschriebenen Briefe zugestellt, würde ich auch sagen, dass Du Dich sputen musst und den Brief entweder per Express heute aufgeben musst oder ihn direkt beim Vermieter abgeben!! Sonst hast Du ein grösseres Problem!!!!
Mi, 28/03/2018 - 10:26
Manuela Kubny
Der Poststempel ist massgebend. Er hat dann 7 Tage Zeit den abzuholen. Auch wenn der Brief nicht abgeholt worden ist, gilt er eingeschrieben als zugestellt.
Mi, 28/03/2018 - 10:43
Nicola Gaetano Petriello
Das heisst am sam würde auch noch reichen oder?
Mi, 28/03/2018 - 11:01
Manuela Kubny
Ja
Mi, 28/03/2018 - 11:03
Birgit Rechsteiner
Sorry, das stimmt nicht!!!
Mi, 28/03/2018 - 11:09
Manuela Kubny
Doch. Ich habe auf der Post gearbeitet und schon mehrere Fälle gehabt die vor Gerucht gegangen sind. Sonnst könnte ja jeder einfach die annhme verweugern.
Mi, 28/03/2018 - 11:12
Susan Keusch
Bei Annahme verweigern gilt als zugestellt
Mi, 28/03/2018 - 11:16
Manuela Kubny
Susan Keusch nichtabholung ist auch eine annahmevetweiherumg
Mi, 28/03/2018 - 11:21
Rebecca Lang
Quatsch. Kündigung = empfangsbedürftige willenserklärung = muss am letzten tag des monats im machtbereich des empfängers sein, bei nichtabholung gilt der brief ab dem 7tag als zugestellt
Mi, 28/03/2018 - 11:54
Manu Ela Brodmann
nein ist er nicht
Mi, 28/03/2018 - 11:55
Manu Ela Brodmann
arbeite auch auf dee post und das stimmt nicht, sorry
Mi, 28/03/2018 - 11:56
Manu Ela Brodmann
es geht um den stempel
Mi, 28/03/2018 - 12:01
Rebecca Lang
Nein tut es nicht glaube mir!!! Ich hoffr ihr auf der post werdet nie um auskunft in diesen angelegenheiten gefragt.... dass ist eine völlige fehlinfo!!!
Mi, 28/03/2018 - 12:02
Manu Ela Brodmann
Rebecca Lang du hast recht rebecca
Mi, 28/03/2018 - 12:03
Rebecca Lang
Danke😅
Mi, 28/03/2018 - 12:05
Manu Ela Brodmann
Rebecca Lang ich habe nichts anderes behaubtet, das gleiche wie du👍😜
Mi, 28/03/2018 - 12:11
Rebecca Lang
Nei du hast gesagt es geht um den stempel...🤔
Mi, 28/03/2018 - 12:22
Manu Ela Brodmann
Rebecca Lang der poststempel ist NICHT massgebend
hingegen
nichtabholung gilt ab dem 7. tag als zugestellt.
das sind 2 verschiedene sachen
Mi, 28/03/2018 - 13:16
Monique Schmidli-Rieder
Laut Bundesgerichtsurteil gilt der Brief als zugestellt sobald die abholeinladung im Briefkasten eingeworfen worden ist.
Mi, 28/03/2018 - 10:44
Beat Ketterer
Ich weiss nicht wie das bei euch im Reich der rautenhexe ist , da in der schönen 🇨🇭 gilt der poststempel soweit ich informiert bin ...
Mi, 28/03/2018 - 16:07
Miriam Salman
Mi, 28/03/2018 - 11:02
Susan Keusch
Naja, ich kan aber keine Kündigung erst am 31.3 aufgeben🙈.
Mi, 28/03/2018 - 11:06
Birgit Rechsteiner
Egal was viele sagen - der Poststempel ist nicht gültig! Es muss im Empfangsbereich des Empfängers sein.
Lies hier oberstes Merkblatt Seite 2
Mi, 28/03/2018 - 11:06
Birgit Rechsteiner
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to...
Mi, 28/03/2018 - 11:11
Carmen Widmer
Nein, die Kündigung muss am letzten Tag dort eintreffen, also z.B. am 31.03.
Mi, 28/03/2018 - 11:38
Birgit Rechsteiner
bloss dieser 31.3. gilt nicht - da Samstag...
Und der 30.3. gilt auch nicht - da Feiertag...
D.h. es reicht nicht mehr, wenn du es heute eingeschrieben los schickst...
Mi, 28/03/2018 - 11:57
Christian Andreoli
Morn esch de 29gischt. Wo lid den sProblem?
Mi, 28/03/2018 - 12:07
Birgit Rechsteiner
dass es morgen im Empfangsbereich der Verwaltung sein muss - und wenn du heute einen Eingeschriebenen abschickst, ist noch nicht mal sicher, ob der Pöstler morgen damit zur Verwaltung geht - und wenn er geht aber grad keiner da ist um es entgegen zu nehmen gilt der 2. April als im Empfangsbereich eingegangen - und das ist zu spät... das ist das Problem...
Mi, 28/03/2018 - 13:10
Elisabete Silva
Das ist aber ein streit fall, den man muss ja nichts eingeschriebenes in empfang nehmen somit wäre das ein problem, es ist den aber zum abholl bereit und somit auch dort oder nicht? Ich kenne einige die eingeschriebene Briefe nicht holen oder entgegen nehmen.
Mi, 28/03/2018 - 13:14
Birgit Rechsteiner
Praxis-Beispiel für die Kündigungszustellung
Wie oben. Die Mitarbeiterin ist am 26. Juli nicht zu Hause. Der Postbote wirft ihr eine Abholungseinladung in den Briefkasten. Gemäss dieser ist der Einschreibebrief ab 27. Juli auf der Post abholbereit. Die Mitarbeiterin holt den Einschreibebrief nicht ab, weil sie befürchtet, dass es sich um die Kündigung handeln könnte. Das Schreiben gilt dann am 27. Juli als zugestellt, sofern die Mitarbeiterin Gelegenheit hatte, dass Schreiben abzuholen.
es gilt als zugestellt, sobald der Brief bei der Post abgeholt werden kann...
Mi, 28/03/2018 - 13:17
Elisabete Silva
aber den kann er heute kündigen und morgen ist es dort und kann abgeholt ab samstag abgeholt werden also kein problem und je nachdem wo er wohnt kann sogar ab morgen nachmittag abgeholt werden
Mi, 28/03/2018 - 14:20
Birgit Rechsteiner
Elisabete Silva Samstag ist kein offizieller Arbeitstag - wenn es eine Verwaltung ist, dann ist es eben erst der nächste Arbeitstag - und das wär nicht mehr im März... so schwer kanns doch nicht sein, oder?
Mi, 28/03/2018 - 14:27
Elisabete Silva
Birgit Rechsteiner naja ich bin schon nicht dumm aber ich sehe da kein problem der auch verheben würde aber deine ansicht ist auch ok auch wenn in meine augen nicht 100%
Mi, 28/03/2018 - 15:00
Birgit Rechsteiner
Elisabete Silva könntest du bitte Satzzeichen integrieren?
Mi, 28/03/2018 - 15:13
Elisabete Silva
Entschuldigung aber dafür bin ich zu dumm, deutsch liegt mir nicht dafür einiges andere
Mi, 28/03/2018 - 16:05
Miriam Salman
Elisabete... am Sa kann es nicht abgeholt werden, wenn die Firma am Sa nicht arbeietet, was eigentlich üblich ist. Somit muss es heute abgeschickt werden. Morgen da bzw. abholbereit.
Mi, 28/03/2018 - 14:56
Nicola Gaetano Petriello
Ein Großes Danke an Alle
Mi, 28/03/2018 - 18:34
Stephan Busch
Macht’s doch ganz einfach , Kündigung gehen selbst über WhatsApp heute und diese damals wurde sogar vom Gericht bestätigt . Wahr glaub letztes Jahr der Fall wo Arbeiter gekündigt wurde und der hat geklagt dagegen , Arbeitgeber hat recht bekommen . Vielleicht geht das jetzt auch bei Wohnungen usw .