Internet kauf
Ich habe im internet eine Box bestellt als Geschenk f. Die kommt monatlich und ich hab ein dauerauftrag eingerichtet.
Nun kam eine nachricht vom händer ich solle ihm betrag x innert 14 tagen überweisen, da ich nie bezahlt hätte, die sachen bekomme ich aber nicht mehr geliefert , da es eine geschenkbox war hab ich halt nicht mitbekommen ob die geliefert wurde und ging davon aus das alles ok ist.
Nun ist sowas rechtens? Muss ich etwas bezahlen das nicht geliefert wird?in den ABG steht nichts von dem.
Ich soll betrag x überweisen für 10 angäblich nicht bezahlte boxen,diese wurden nicht geliefert würden aber bei zahlung auch nicht nachgeliefert werden. Ich sende dem händler oder besser der händlerin die quittungen zu und auch da wird sich geweigert nach zu liefern.

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Kommentare

Robert Schweng

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Andreas Thanner Eine Box kommt monatlich? Das verstehe ich nicht.
Also wenn der Händler keinen Zahlungseingang verbuchen konnte ist es an Ihnen zu beweisen, dass er das Geld erhalten hat (Bringschuld). Sie müssen Ihm die Postquittungen vorlegen oder bei der Bank einen Nachforschungsauftrag auslösen.
Es kommt zudem darauf an was bezüglich Lieferung vereinbart wurde. Liefert er erst nach Zahlungseingang? Oder gleichzeitig? Das ist so nicht ersichtlich.
Sie beide haben einen Vertrag. Sie müssen zahlen er MUSS liefern.

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