Im Urteil steht das der Vater das Kind auf eigene Kosten zu sich nehmen darf.
Mündlich abgemacht ist das ich das Kind zum Bus bringe und Es mit dem Bus zum Papa fährt.
Wer muss rein rechtlich das Kind bringen/holen wenn der Bus ausfällt?

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Kommentare

Robert Schweng

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Sergio Montemurro jeder einen weg wen sich die eltern einigen nach gesetzt der elternteil der das kind nicht bei sich hat. muss darf das kind holen und bringen.

Sergio Montemurro Im Allgemeinen hat der Elternteil, der sein Besuchsrecht ausübt, die Kosten für das Abholen des Kindes selbst zu tragen. Grundsätzlich muss er die notwendigen Fahrkosten, die durch das Ausübern des Besuchsrechts entstehen, selbst tragen. Hingegen können die Kosten dem anderen Elternteil auferlegt werden, wenn sich der Besuchsberechtigte in einer finanziell wesentlich schwächeren Lage befindet (BGE 5C.282/2002).

Sergio Montemurro onlinescheidung.ch

Martin Kaiser Ihr habt ja eine gute mündliche Abmachung. Wenn einmal der Bus nicht kommt, sollte zum Wohle des Kindes eine Lösung gefunden werden ohne die Frage wer jetzt das zahlt.
Das Rechtliche wurde hier schon bekanntgegeben.

Oliver Ruch es erstaunt mich immer wieder was solche sachen zu diskussionen führen, ich bin auch getrennt, aber es käme mir nie in den sinn über solchechs nachzudenken, den das wohle des kindes sollte an erster stelle stehen.

Sascha Marcell Wallner Finde ich auch so wie oliver . Hab 1 sohn 3 jahre und das theater hatte ich auch ich hatte alle nachteile und kein vorzüge seitens meiner exfrau . Ich habe trotzdem alles gemacht für meinen sohn und sie hat es immer auf den rücken des kindes ausgetragen um mir weh zu tun . Hab einfach rechtliche schritte eingeleitet mit jugendamt für nen unpateiischen zwischenpart und das gericht. Seit dem läuft alles ganz normal und es gibt kein stress mehr fürs kind

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