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Ihr lieben
Bitte helft mir mein ex hat eine Gefährdungsmeldung gegen mich raus gegeben. Er selber hat eine Strafanzeige und belästigt mich wie gestern schon erwähnt
Was heisst das nehmen sie mir mein kleiner weg
Total verzweifelt bitte um rat
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:50
Robert Schweng
Um ehrlich zu sein: Ihr solltet Eure Kinder nicht als Druckmittel gegeneinander benutzen. Gestern sagst Du, er wäre gefährlich heute sagt er, Du wärst gefährlich.
Was sollen denn die Kinder davon halten?
Euer Verhalten schreit geradezu nach einer dritten Instanz wie z.B. Familienhilfe oder KESB.
Di, 15/08/2017 - 15:50
Patricia Elviera
Er selber hat eine Strafanzeige wegen Morddrohungen gegen mich
Di, 15/08/2017 - 15:50
Dani Ha
das muss er beweisen. gibt es etwas schriftliches von dir?
Di, 15/08/2017 - 15:50
Mäni Husmann
Mach der kei Sorge Süessi. Solang Dini Chind nid verwahrlost sie, misshandelt oder missbrucht wärdid. Oder kei z ässe hend.. d Wohnig einigermasse in Ordnung isch,. Muessch der kei Sorge mache 😚 kesb duet das Aluege. Zerscht wersch du aglost was du dezue seisch ...Und wie Dini Sicht isch.. Und evtl chömids Go luege.
Di, 15/08/2017 - 15:50
Patricia Elviera
Ja i weis aber es geit Aue o um bsuechsrecht aber was i nit verstah isch trotz azeig u er het es agressivs Potenzial luege sie itze mi a derbie BI i so e gueti muetter u ha es greglets labe
Di, 15/08/2017 - 15:50
Christine Kunz
genau wie du seisch du sigsch so e gueti muetter, wird är säge er sig so e guete vater. was isch guet? das chamme gseh wie me wot.drum isch ned schlächt wes agluegt wird.
Di, 15/08/2017 - 15:50
Miriam Zahout
Mach dir keine gedanken. Schau das bei dir alles in ordnung ist. Solche gefärdungsmeldungen aus rache gibt es leider immer mal wieder.. es wird gespräche bei der kesb geben und evtl wirst du von mitarbeiter besucht. Wenn du nichts zu befürchten hast, nimmt dir auch niemand ein kind weg. Natürlich machst du nicht alles richtig mit deinem kind, das macht niemand. Aber solange dein kind nicht ernsthaft gefärdet ist durch dich, wird dir niemand denn sohn weg nehmen..
Di, 15/08/2017 - 15:50
Patricia Elviera
Ich schaue sehr gut zu meinem Sohn und schaue das er ein gesorgtes Umfeld hat und ich immer an Termine halte
Di, 15/08/2017 - 15:50
Brigitte Gartmeier
I manchen fällen ist es gar nicht schlecht wenn das kesb eongeschaltet wird. Einen beistand für ein kind ist wie ein anwalt für das kind.. also auch keine schlechte einrichtung. Das kesb ist nicht nur schlecht es kann sehr viel hilfe anbieten. Primär wichtig wäre halt der geordnete umgang beider elternteile.
Di, 15/08/2017 - 15:51
Birgit Rechsteiner
Das Beste was dir passieren konnte.
Jetzt kriegst du richtige Hilfe. Die KESB schaltet sich ein. Aber grundlos wird niemandem ein Kind weg genommen...
Di, 15/08/2017 - 15:51
Robert Schweng
Patricia Elviera Um welche Beistandschaft handelt es sich bei Ihnen ? Besuchsrechtsbeistandschaft(Art. 308 Abs. 2 ZGB) oder Erziehungsbeistandschaft (Art. 308 Abs. 1 ZGB)
Di, 15/08/2017 - 15:51
Patricia Elviera
Besuchsbeistand
Di, 15/08/2017 - 15:51
Valentin Vieli
Robert Schweng Ich würde es nicht so explizit formulieren. Als gesetzliche Grundlage gelten
die Artikel 273 bis 275 ZGB.
Danach ist das Besuchsrecht nicht nur ein
Recht, sondern auch eine Verpflichtung.
Das Recht auf persönlichen Kontakt umfasst nicht nur das so genannte Besuchsrecht, sondern auch Kontakte per Telefon, Mail, SMS oder Brief.
Der besuchsberechtigte Elternteil bestimmt im NORMALFALL allein, was er während des Besuchsrechts mit dem Kind unternimmt und welche Personen sie treffen. Der andere Elternteil darf ihm keine Vorschriften machen. Insbesondere ist also zu akzeptieren, wenn die neue Freundin beim Besuchsrechtswochenende dabei ist oder das Kind
seine Grosseltern sieht. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann die KESB dem besuchsberechtigten Elternteil Weisungen erteilen.
Das Besuchsrecht gilt NICHT ABSOLUT. Wird das Wohl des Kindes durch die persönlichen Kontakte gefährdet, kann die Behörde bei wichtigen Gründen das Besuchsrecht einschränken oder entziehen.
Das kann u.a. auch ein begleitetes Besuchsrecht sein.
Dann findet der Kontakt unter Aufsicht einer Drittperson statt,
entweder zu Hause bei Mutter oder beim Vater oder auch in besonderen Räumlichkeiten.
Das Kind hat ein Anhörungs- und Mitspracherecht, NICHT ABER EIN ENTSCHEIDUNGSRECHT.
Rasche Lösungen gibt es in einem solchen Konflikt eigentlich nicht. Unter Umständen lässt sich die Situation durch eine
Familienbegleitung oder MEDIATION eher verbessern als via Behörden.