ich ziehe 1.juli aus der ehewohnung mit den kindern aus.meine frage:hab ich ab 1 juli unterhalt zugut?im vorraus?und wer kann uns bei der trennungsvereinbarung helfen?kesp möcht ich nicht.mediator können wir nicht bezahlen.
Danke schonmal für eure antwort

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Kommentare

Yvonne Mondesir Frei

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Der tag an dem ein partner auszieht gilt als trennungsdatum. Von da an sind es zwei jahre bis sich einer ohne einwilligung vom anderen scheiden lassen kann. Da mein ex nach england ging haben wir ins gerichtlich getrennt, die kosten wurden vom Gericht übernommen da wir beide kein geld haben. Vielleicht solltest du dir einen Anwalt nehmen, ich wurde ziemlich über den Tisch gezogen und kann für die Scheidung jetzt nichts mehr ändern. Du kannst dich hier informieren über deine rechte
Www.frauenzentrale.ch
Viel glück und kraft

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Yvonne Estermann-Ambühl

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jede gemeinde/bezirk hat eine gratis rechtsberatung. google mal bei deiner gemeinde

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Päm Turcato

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Wenn du wenig einkommen hast nekommst unentgeldliche Rechtspflege. War bei mir auch so, zwar nicht wegen Scheidung sonder Trennung (war nich Verheiratet)
Wegen dem Unterhalt kommst nicht an der Kesp vorbei, die regelnd höhe der Alimente. Ausser den Ex und du vereinbart ein betrag wo für beide stimmt. Du kannst allerdings auch noch Frauengeld oder wie das heisst verlangen. Aber ich rate immer noch das alles über einen Anwalt zu erledigen denn es kann den letzten nerv nehmen.

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Janine Peuckert

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Es gibt so Partnerstellen, bei denen haben wir den vertrag aufgesetzt...ach ich weiss grad nicht wie es heisst

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Janine Peuckert

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Andrea Chesini

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Es git in Wifelde d Fachstelle Frau & Arbeit. Die isch vo de kantön tg/sg/ar/ai supvenzioniert. Da isch absolut zahlbar & schaffed gueti fachfraue det

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