ICH WURDE DREIST BESCHULDIGT,JEMANDEN BEIM KESP GEMELDET ZU HABEN.MEIN GEWISSEN IST ABER REIN!!!ICH HABE SELBER EIN KIND. MEIN FREUND MEINT, SIE SOLLE ES SCHWARZ AUF WEISS BEWEISEN,DASS ICH SIE GEMELDET HABE...WEIL DAS IST EINE SCHWERE ANSCHULDIGUNG!
MEINE FRAGE IST;KANN MANN AUCH HEUTZUTAGE JEMANDEN "ANONYM" MELDEN BEIM KESP?

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Kommentare

Edith Tritschler-Mair

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Am ende des verfahrens werden meines wissen aber die namen immer bekannt gegeben.

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Tanja Landolt

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Also ich fände es nur fair wenn die gemeldete Person den Namen erfahren darf...

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Melanie Studer

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Jain. Sobald die Person akteneinsicht verlangt erfährt sie den Namen der Person die sie gemeldet hat.

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Tanja Herzig

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Man kann nicht mehr Anonym jemanden melden!

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Jessica Haglund

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anonym kann man keine meldung mehr machen beim kesb und wenn man gemeldet wird hat man das recht auf akteneinsicht und erfährt so den namen.

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Melanie Studer

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Man kann es nicht mehr anonym machen!! Sobald sie Akteneinsicht verlangt sieht sie den Namen.

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Melanie Studer

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Den Namen muss die Person angeben!! Aber die "angezeigte" Person sieht ihn nur wenn sie akteneinsicht verlangt. Das ist sicher!! Glaube (!!) nicht, dass die ihr am Telefon sagen wer sie angezeigt hat.

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