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Ich wohne seit 5 1/2 jahren mit meiner familie in einer 4,5 zimmer wohnung.da wir aber umziehen,habe ich die Wohnung fristgemäss gekündigt.die kündigung wurde berreits von der verwaltung anerkannt und bestätigt.
Darauf habe ich dem treuhandbüro meiner noch-verwaltung angerufen um mich zu erkundigen,ob sie schon wissen was noch von den heizkosten abrechnung auf mich zukommt.auf diese frage hatten sie noch keine antwort.mir wurde aber mitgeteilt das bei mir anscheinend eine monatsmiete von juni 2011 offen sei.meine frage.können sie diese nach solanger zeit noch einforden?man beachte das ich nie etwas schriftliches,eine mahnung geschweige denn eine zahlungsaufforderung oder dergleichen erhalten habe.und wie schon gesagt die kündigung wurde anstandslos akzeptiert und bestätigt.
Besten dank für eure hilfe
Gruss
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Ich wohne seit 5 1/2 jahren mit meiner familie in einer 4,5 zimmer wohnung.da wir aber umziehen,habe ich die Wohnung fristgemäss gekündigt.die kündigung wurde berreits von der verwaltung anerkannt und bestätigt.
Darauf habe ich dem treuhandbüro meiner noch-verwaltung angerufen um mich zu erkundigen,ob sie schon wissen was noch von den heizkosten abrechnung auf mich zukommt.auf diese frage hatten sie noch keine antwort.mir wurde aber mitgeteilt das bei mir anscheinend eine monatsmiete von juni 2011 offen sei.meine frage.können sie diese nach solanger zeit noch einforden?man beachte das ich nie etwas schriftliches,eine mahnung geschweige denn eine zahlungsaufforderung oder dergleichen erhalten habe.und wie schon gesagt die kündigung wurde anstandslos akzeptiert und bestätigt.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Birgit Rechsteiner
Mietschulden verjähren nach 10 Jahren.
Ja, diese Forderung können sie noch fordern - wurde dir jetzt eine Frist für die Bezahlung gesetzt?
Ansonsten kommt dann eine Zahlungsaufforderung...
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Fari Thoms
Kannst du nachweisen, dass die Mietzinseinforderung unberechtig ist? Hast du einen Beleg, dass du bezahlt hast?
Wenn nein, dann ist der Vermieter in dem konkreten Fall die Verwaltung gemäß OR128 berechtigt, innerhalb von 5 Jahren (Achtung: NEU!) den Mietzins einzufordern.
Wenn du nicht zahlst, können sie es mit deiner Kaution gegen rechnen, wäre eine Lösung!
Da du einen Mietvertrag unterzeichnet hast, der gegenseitige Rechte und Pflichte von Mieter und Vermieter regelt, und eines der Pflichten vom Mieter ist, die Miete ordnungsmässig zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen, ist der Vermieter nicht verpflichtet dich bei Nichteinhaltung zu mahnen
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Marcus Dintheer
Danke für deine schnelle antwort.für mich ist,,Soll" was ich zahlen muss, ,,Haben" was ich jeden monat überweise und ,,Saldo" der schlussstand.
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Fari Thoms
Ganz genau.
Soll = Minusbestand/Rückstand, muss bezahlt werden!
Haben = Plusbestand/Guthaben also, was du bisher bezahlt hast!
Saldo = Wie du sagst! 😊
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Fari Thoms
Wie du siehst, warst du schon beim Übertrag vom Oktober 2015 mit 2036,70 CHF im Minus, also im Rückstand bei deinen Zahlungen (1xMiete 1.460 CHF und vermutlich noch irgendeine Nebenkostenabrechnung, kann ich nicht sehen, da Vortrag fehlen!)
Dann bekamst du eine Gutschrift in Höhe von 180 CHF Ende 2015.
Dann wurden die Mietzahlungen ab 1.1.2016 um 70 CHF monatlich reduziert.
Da du jedoch weiterhin monatlich 1460 CHF bezahlt hast und die Miete jedoch lediglich 1390 CHF war, reduzierte sich dein Saldo von formals 2036,70 CHF auf neu: 353,30 CHF
Folglich ist 353,30 CHF die Summe, die du der Hausverwaltung schuldig bist und überweisen müsstest, damit dein Saldo ausgeglichen wird! 😊
Fr, 02/06/2017 - 13:55
Monika Lüttin
Die Forderung der Verwaltung ist im Juni 2016 verjährt. Selbst wenn du die Miete im Juni 2011 nicht bezahlt hättest, kann diese von der Verwaltung nicht mehr eingefordert werden.
Forderungen des Mieters gegenüber der Verwaltung verjähren nach 10 Jahren und innerhalb eines Jahres nach Kenntnis.
Bezüglich der obigen Abrechnung:
Meiner Meinung nach bekommst du von der Verwaltung CHF 353.30. Die Haben-Seite ist um diesen Betrag höher. Das Manko vom Oktober 2015 wurde sukzessive abgebaut und ist nun ein Überschuss.