ich wohne ine mietwohnig..
han en grosse garte und det usse hani zwei häsli.. jetzt chund verwaltig und schribt mer en brief ich muen die weggeh suscht kündets mer dwohnig innert 30 tage.
dörfet die das?

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Kommentare

Sara Carracedo Espinosa

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Stoht im Mietvertrag öpis weg Huustier?

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Jolanda Joly De Simone

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über nager staht gar nüt.. nur über hünd chatz ect dasi e bewilligung hole muess..

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Karin Fo

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(admin) was genau steht im Mietvertrag?

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Jolanda Joly De Simone

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über nager gar nichts.. über andere haustiere das ich eine bewilligung brauche

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Karin Fo

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(Admin) ich möchte gerne wissen was da genau steht

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Jolanda Joly De Simone

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kann dir später ein foto davon senden. ok? bin gerade nicht zuhause

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Robert Schweng

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(Admin) Wie lange wohnst Du dort schon und welche Begründung gibt die Hausverwaltung an, dass Du die Hasen weggeben musst? Ich glaube kaum dass die Verwaltung irgendetwas unternommen hätte, wenn sich nicht jemand im Haus gestört fühlt. Das kommt vermutlich eher von Nachbarn als von der Verwaltung. Daher mit welcher Begründung sollen die Tiere weg?

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Jolanda Joly De Simone

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ich wohne seit 4 jahren hier..

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Robert Schweng

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(Admin) habe mal nachgesehen. In der Schweiz kann der Vermieter sagen ob er Haustiere wie Hund und Katze in der Mietwohnung erlaubt oder nicht.
Er kann Dir also tatsächlich Kündigen wenn Du Dich nicht daran hältst.
Allerdings: Unproplematische Kleintiere in der Wohnung sind allerdings immer erlaubt, egal was im Mietvertrag steht (BGH WuM 1993, 109). Du musst die Hasen in die Wohnung nehmen, dann hast Du Ruhe. Denn Hasen zählen zu den unproblematischen Kleintieren 😊 Siehe hier: http://www.mietrecht.org/tierhaltung/kleintiere-in-der-mietwohnung/

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Jolanda Joly De Simone

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bei hund und katzen verstehe ich das aber bei nagetiere dachte ich können sie nichts dazu sagen.
für mein hund habe ich eine bewilligung da ist alles in ordnung. bei den zwerghase habe ich keine bewilligung da ich eben dachte man brauche keine bei nagetiere.
zudem jede zweite familie hier welche nagetiere hat.

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Robert Schweng

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(Admin)Sorry ich habe Dir eine falsche Auskunft gegeben. Hasen zählen leider nicht zu den unproblematischen Kleintieren wie Hamster, Zwergkaninchen, Fische, etc... :-( Dafür benötigst Du doch die Zustimmung des Vermieters ! Daher, ja leider. Der Vermieter kann Dir kündigen, wenn Du dem nicht nachkommst!

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Jolanda Joly De Simone

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es sind zwergkaninchen.
aber ok

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Robert Schweng

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Ach so, dann hast aber Du Recht: Zwergkaninchen zählen zu den unproblematischen Kleintieren dafür brauchst Du keine Bewilligung vom Vermieter ! Er kann Dir also NICHT kündigen!

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Jolanda Joly De Simone

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habe heute ein brief erhalten vom anwalt der vermieterin. das ich noch zeit habe bis dem 15.september sie weg zugeben

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Robert Schweng

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Ruf mal die Rechtsauskünfte des schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes an. Ich bin mir sicher, die werden Dir sagen, dass Du die Zwergkaninchen behalten darfst. Schau mal hier ganz unten: http://www.nagerforum.ch/cgi-bin/forum/archive/index.php?t-17115.html

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Fiechter Manuela

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Gehört denn der Garten, indem sich die Tiere aufhalten zur gemieteten Wohnung oder der Allgemeinheit?

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Jolanda Joly De Simone

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zur der gemieteten wohnung Fiechter Manuela

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Fiechter Manuela

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Dann würd ich auch kein Problem sehen, die Tiere zu behalten. Aber eben, es gibt halt liebe Nachbarn...
Ich würde nach der genauen Begründung fragen und dann mit dem Mieterverband klären

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Michaela Bagiran

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Kannst auch bei der Mieterschlichtungsstelle jeder Gemeinde nachfragen, die geben dir Auskunft. Beim Mieterverein ist die Anfrage glaub kostenpflichtig resp du musst Mitglied sein.

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Cosima Grögli

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für nager brucht me kei bewilligung vom vermieter.d u musst sie lediglich artgerecht halten.wenn der rasen zur allge einen bebützung ist,kann der vernieter vorschreiben,die kaninchen dürften sich dort nicht aufhalten. was in der wohnung ist,geht ihn diesbezüglich nichts an,ausser ihr würdet das mietobjekt beschädigen.ist der garten nur zu eurer wohnung zuhehörig,dürfte der vernieter ebenfalls nichts sagen

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Cosima Grögli

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zudem wer e usserterminlichi kündigungsadrohig idemfall sowieso nichtig,da du grobfahrlässig müsstish geg d huusornig verstoosse. wänd di an mietedverband,din rechrsschutz ider ad dschlichtigsbehlrde/gricht vo euere gmeind/stadt/bezirk. die skdn zueständig

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