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ich werde mich noch bei der rechtschutz erkundigen, aber vielleicht weiss grad jemand bescheid ?
Person ist bei einer Tankstelle mit Shop nach OR im Stundenlohn angestellt, es besteht kein schriftlicher Arbeitsvertrag. Nun ist diese Person einem Betrüger auf den Leim gegangen (telefonisch) und hat einen Schaden von gut 1700.00 verursacht. Auf diese Betrugsversuche machte der AG auch aufmerksam. Ist die Person nun gegenüber dem AG persönlich haftbar? Privathaftpflicht lehnt ab, da der Betrug in einem Angestelltenverhältnis entstanden sei.
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ich werde mich noch bei der rechtschutz erkundigen, aber vielleicht weiss grad jemand bescheid ?
Person ist bei einer Tankstelle mit Shop nach OR im Stundenlohn angestellt, es besteht kein schriftlicher Arbeitsvertrag. Nun ist diese Person einem Betrüger auf den Leim gegangen (telefonisch) und hat einen Schaden von gut 1700.00 verursacht. Auf diese Betrugsversuche machte der AG auch aufmerksam. Ist die Person nun gegenüber dem AG persönlich haftbar? Privathaftpflicht lehnt ab, da der Betrug in einem Angestelltenverhältnis entstanden sei.
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Kommentare
Do, 07/12/2017 - 11:17
Allma Kiki
Was ist den genau der Schaden? Blicke da nicht ganz durch ... kannst du mir was genaueres über die 1700 sagen?
Do, 07/12/2017 - 12:14
Claudia Zwart-Hager
Kurzfassung: ein Betrüger hat sich als Supporter des Kassensystems für Geschenkkarten ausgegeben. Für Testzwecke müssen itunes Karten aktiviert werden. Sie hat das gemacht und die Codes wie verlangt durchgegeben. Insgesamt für Karten im Wert von 1700.00. Anzeige gegen Unbekannt wurde bei der Polizei gemacht.
Do, 07/12/2017 - 12:25
Allma Kiki
Die Person hat eine Weisung vom AG missachtet und somit die Sorgfaltspflicht verletzt. Deshalb kann sie haftbar gemacht werden für den entstandenen Schaden am AG.
Do, 07/12/2017 - 13:57
Birgit Rechsteiner
https://www.arbeitnehmerhaftung.ch/
Ich denke, sie wird da haften, ausser wenn der Arbeitgeber aus Goodwill das übernehmen würde.
Haftung bei leicht fahrlässigem Schaden bis zu 1 Monatslohn, bei mittlerer Fahrlässigkeit bis 2 Monaten und bei grober Fahrlässigkeit bis zu 3 Monatslöhnen.
Do, 07/12/2017 - 14:18
Allma Kiki
Birgit dieser Link bezieht sich auf was anderes und ist nicht mit dem Fall vergleichbar ... ? ...
Die Arbeitnehmerhaftung ist die arbeitsrechtliche Haftung des Arbeitnehmers gemäss OR 321e für den Schaden, den er durch unsorgfältige Arbeitsweise fahrlässig oder absichtlich dem Arbeitgeber zugefügt hat.
Hier wurde weder unsorgfältig, fahrlässig noch absichtlich gehandelt, daher geht es nicht unter dieser Kategorie. ?
Do, 07/12/2017 - 19:25
Robert Schweng
Claudia Zwart-Hager Der Chef hat vorher noch auf die Betrugsmasche aufmerksam gemacht?
Natürlich muss sie für den Schaden aufkommen und kann damit eigentlich noch froh sein.