Ich weiss nicht, ob diese Frage hier richtig ist, aber: Wenn man als Ausländer (Österreicher) in der Schweiz (Zürich) zB eine Cocktailbar mit Snacks/Lebensmittel (Platz für ca 30 Leute) eröffnen will, auf was für Richtlinien muss man sich dabei beziehen? Was braucht das alles, um so etwas umzusetzen? Oder hat wer einen link, wo ich sowas nachlesen kann? Danke

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Kommentare

Robert Schweng

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Thomas Stephani Sicher genügend Eigenkapital...

Walter Büchi hier der leitfaden zur inspektion von bewilligungspflichtigen betrieben nach artikel 21 der lebensmittel- und gebrauchsgegenständeverordnung
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/rechts-...

Ciara Gomez Sascha Kathrein Das alles ist nicht so einfach und die Kontrollen sind streng.
Im Kanton ZH braucht du zwar nicht unbedingt ein Wirtepatent aber in Gastronomieführung sollte man sich schon auskennen.
Es ist es ja auch nicht so, das es in Zürich nicht genug zu Essen gibt. ???
Hier ist ein guter Link:
Zuständig für die Bewilligung ist die Standortgemeinde. In der Stadt Zürich ist das Kommissariat Wirtschaftspolizei der Stadtpolizei für Betriebsbewilligungen verantwortlich. Ein Wirtepatent ist im Kanton Zürich generell nicht nötig. Auch Take-aways, Food Trucks und Imbisse brauchen deshalb kein persönliches Wirtepatent.
Eine Betriebsbewilligung (in Zürich Gastwirtschaftspatent genannt) ist für Imbisse obligatorisch, wenn sie mehr als 10 Sitz- oder Stehplätze zur Verfügung stellen oder Alkohol ausschenken. Ein Food Truck oder ein Imbiss, der nur Essen zum Mitnehmen und kein Alkohol verkauft, muss im Kanton Zürich somit keine Betriebsbewilligung beantragen.

Auch wenn Sie in Zürich kein Wirtepatent benötigen, sollten Sie vor der Betriebseröffnung die wichtigsten Grundlagen der Betriebseröffnung kennen. Der Grundkurs Gastronomieführung bietet Ihnen das nötige Rüstzeug - von der Erstellung des Businessplans bis zur Anstellung von Mitarbeitenden.

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