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Ich wĂ€re kurz froh um Hilfe ! đ
Meine Freundin ist am 1. April von einem Dorf in eine Stadt gezogen (kt. SO) & hat sich ca. 5 Wochen spÀter erst (13.Mai) bei der Gemeinde angemeldet (& die AdressenÀnderung gemacht), weil ein Verfahren im Zivilstandesamt noch nicht abgeschlossen war (ging ums heiraten).
Die Frau vom Standesamt meinte sie solle die Anmeldung und die AdressenÀnderung bei der neuen Gemeinde noch herauszögern damit dass Verfahren nicht extra neu gemacht werden musste wegen der AdressenÀnderung usw da die Adresse auf den Dokumenten "aktuell" sein musste & zu diesem Zeitpunkt noch die alte Adresse aktuell war..
Nun hat meine Freundin heute einen Brief vom Migrationsamt bekommen in dem steht dass sie deshalb mit einer Verzeigung & einer Geldbusse rechnen muss da man sich spÀtestens 14 Tage nach Umzug anmelden muss!!!
Sie habe die Gelegenheit sich bis 02. Juni 16 schriftlich zu dieser Angelegeinheit zu Ă€ussern, andernfalls werden seine Akten zur ĂŒberprĂŒfung an die Staatsanwaltschaft geschickt..
Kann man da etwas machen damit sie NICHT angezeigt wird und keine Busse bekommt?
Sie kann ja schlecht einen Brief verfassen in dem steht dass sie die AdressenÀnderung nicht sofort gemacht hat damit das Verfahren nicht neu gemacht werden musste?!
Vielen Dank im Voraus!
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Meine Freundin ist am 1. April von einem Dorf in eine Stadt gezogen (kt. SO) & hat sich ca. 5 Wochen spÀter erst (13.Mai) bei der Gemeinde angemeldet (& die AdressenÀnderung gemacht), weil ein Verfahren im Zivilstandesamt noch nicht abgeschlossen war (ging ums heiraten).
Die Frau vom Standesamt meinte sie solle die Anmeldung und die AdressenÀnderung bei der neuen Gemeinde noch herauszögern damit dass Verfahren nicht extra neu gemacht werden musste wegen der AdressenÀnderung usw da die Adresse auf den Dokumenten "aktuell" sein musste & zu diesem Zeitpunkt noch die alte Adresse aktuell war..
Nun hat meine Freundin heute einen Brief vom Migrationsamt bekommen in dem steht dass sie deshalb mit einer Verzeigung & einer Geldbusse rechnen muss da man sich spÀtestens 14 Tage nach Umzug anmelden muss!!!
Sie habe die Gelegenheit sich bis 02. Juni 16 schriftlich zu dieser Angelegeinheit zu Ă€ussern, andernfalls werden seine Akten zur ĂŒberprĂŒfung an die Staatsanwaltschaft geschickt..
Kann man da etwas machen damit sie NICHT angezeigt wird und keine Busse bekommt?
Sie kann ja schlecht einen Brief verfassen in dem steht dass sie die AdressenÀnderung nicht sofort gemacht hat damit das Verfahren nicht neu gemacht werden musste?!
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:27
Ramona ZĂŒrcher
Si söu doch mou met dÀm brief uf die alti gmeind und froge ob die ihne chönne hÀlfe und das alles bestÀttige...
Fr, 02/06/2017 - 16:27
Sarahh Hofmann
Sie könnte ja einfach sagen sie sei spĂ€ter umgezogen. Normalerweise kann oder will das niemand von den Ămtern nachprĂŒfen. Ich gehe davon aus dass sie es selbst gesagt hat bei der Ab- und Anmeldung. ich wĂŒrde einen Brief schreiben und darin erklĂ€ren das Datum sei ein Irrtum gewesen und ein neues angeben (Kompatibles zur 2 Wo-Frist)
Fr, 02/06/2017 - 16:27
Mabel Solano
Sarahh Hofmann Sie hatte vorher einen Brief bekommen von der Stadt in dem stand dass vernommen wurde dass sie an der neuen Adresse wohnt da die Verwaltung dies gemeldet hat (die Verwaltung ist verpflichtet dies zu melden) kurz nach diesem Brief ging sie zur Gemeinde um alles anzupassen und musste den Mietvertrag vorweisen in dem ja das Datum blöderweise immer drin steht?
Fr, 02/06/2017 - 16:27
Petra Lienhard
Da kann sie nicht sehr viel machen.hat sie sich schon schriftlich gemeldet,und geschrieben,das es wegen der Heirat war,und es Ihr so vorgeschlagen wurde,vom Amt?Evt. habe sie dann ein Einsehen.