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Ich muss jetzt auch mal ne Frage stellen.. Geht um das Thema Mietrecht.
Folgende Situation:
Wir bewohnen seit 2 1/2 Jahren ein Einfamilienhaus zur Miete. Haben stets pünktlich unsere Miete bezahlt, nie Ausstände gehabt, nie Probleme mit dem Vermieter.
Gestern kam eine WhatsApp-Meldung, ob wir in der nächsten Zeit verfügbar seien, die neuen Käufer des Hauses würden gerne ein paar Vermessungen im Haus vornehmen. Wir völlig verwirrt gefragt, ob wir im neuen Jahr ausziehen müssen?! Vermieterin bejahte und bezog sich auf die eingeschriebene Kündigung, die wir am gleichen Tag per Post zugestellt bekommen haben (diese hatten wir aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeholt). Kündigungsgrund: Haus wird verkauft. Kündigungsfrist: 6 Monate. Im Beibrief ist zudem erwähnt, dass wir auf den 31.3.18 oder 31.5.18 ausziehen können. Jetzt meine Frage: Wenn wir jetzt was neues finden, und das Haus ohnehin verkauft wird, können wir dann per sofort raus, oder sind wir an diese Daten gebunden? Meiner Meinung nach können wir sofort raus, da uns seitens Vermieter gekündigt wurde, und wir für diese paar Monate ja kaum einen Nachmieter stellen müssen?!
Zusatzbemerkung:
In der Kommunikation vom Vermieter gibt es zudem gewisse Ungereimtheiten. Zum einen schreibt er, das Haus sei verkauft, in der Kündigung wird von einem beabsichtigten Verkauf gesprochen. Zudem möchte man gern mit einem Immobilienfachmann die Immobilie schätzen kommen. Meine Meinung: Das Haus kann also schon verkauft sein, wenn man als Inhaber nicht mal den genauen Schätzwert der Immobilie kennt.. 😉
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Ich muss jetzt auch mal ne Frage stellen.. Geht um das Thema Mietrecht.
Folgende Situation:
Wir bewohnen seit 2 1/2 Jahren ein Einfamilienhaus zur Miete. Haben stets pünktlich unsere Miete bezahlt, nie Ausstände gehabt, nie Probleme mit dem Vermieter.
Gestern kam eine WhatsApp-Meldung, ob wir in der nächsten Zeit verfügbar seien, die neuen Käufer des Hauses würden gerne ein paar Vermessungen im Haus vornehmen. Wir völlig verwirrt gefragt, ob wir im neuen Jahr ausziehen müssen?! Vermieterin bejahte und bezog sich auf die eingeschriebene Kündigung, die wir am gleichen Tag per Post zugestellt bekommen haben (diese hatten wir aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeholt). Kündigungsgrund: Haus wird verkauft. Kündigungsfrist: 6 Monate. Im Beibrief ist zudem erwähnt, dass wir auf den 31.3.18 oder 31.5.18 ausziehen können. Jetzt meine Frage: Wenn wir jetzt was neues finden, und das Haus ohnehin verkauft wird, können wir dann per sofort raus, oder sind wir an diese Daten gebunden? Meiner Meinung nach können wir sofort raus, da uns seitens Vermieter gekündigt wurde, und wir für diese paar Monate ja kaum einen Nachmieter stellen müssen?!
Zusatzbemerkung:
In der Kommunikation vom Vermieter gibt es zudem gewisse Ungereimtheiten. Zum einen schreibt er, das Haus sei verkauft, in der Kündigung wird von einem beabsichtigten Verkauf gesprochen. Zudem möchte man gern mit einem Immobilienfachmann die Immobilie schätzen kommen. Meine Meinung: Das Haus kann also schon verkauft sein, wenn man als Inhaber nicht mal den genauen Schätzwert der Immobilie kennt.. 😉
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Kommentare
Do, 30/11/2017 - 09:38
Birgit Rechsteiner
Schätzung ist klar, bei Verkauf von Immobilien wird das oft gemacht - für Verkaufspreis, Eigenmietwertberechnung, Hypothek etc.
Nein, sofortiger Auszug ohne weiter Miete zu bezahlen ist nicht möglich. Es ist anständig von den Vermietern, dass sie euch so eine lange Frist zum suchen einer neuen Wohnung / Haus geben. Aber auch ihr seid an die Kündigungsfrist gebunden - ausser ihr habt die Möglichkeit immer zu kündigen mit 3 Monaten - dann wärt ihr bereits Ende Februar raus! (Sofern ihr heute noch kündigt)
Do, 30/11/2017 - 09:41
Marcel Marty
Im Mietvertrag wurde auch eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart.
Do, 30/11/2017 - 09:59
Daniel Ebnöther
Es ist aber auch so, dass wenn ihr nichts adäquates findet, ihr via Schlichtungsstelle die Frist verlängern könnt. Das kann, je nach Umständen, bis zu 2 Jahren sein, wenn Kinder, etc im Spiel sind.
Do, 30/11/2017 - 10:22
René von Allmen
Grundsatz: Verkauf bricht Miete.
Do, 30/11/2017 - 10:24
Marcel Marty
Seit 1990 leider nicht mehr... http://www.mietrecht.ch/db/gesetze_show.php?ArtNr=261
Do, 30/11/2017 - 10:25
Daniel Ebnöther
Ja genau. Gekündigt werden kann nur vom neuen Besitzer, also dem Käufer.
Do, 30/11/2017 - 10:26
Marcel Marty
Daniel Ebnöther Du meinst vom neuen Eigentümer.. 😉
Do, 30/11/2017 - 10:29
Daniel Ebnöther
Marcel Marty Du hast schneller geschrieben als ich korrigiert habe... Natürlich vom Eigentümer 😊
Do, 30/11/2017 - 10:32
René von Allmen
Daniel Ebnöther Ok! 😊 Wieder was gelernt. Dann Kündigung wegen Eigenbedarf.
Do, 30/11/2017 - 10:35
Birgit Rechsteiner
naja, da kommt es dann natürlich drauf an, wann der Übergang von Nutzen und Recht erfolgt.
Do, 30/11/2017 - 12:39
Allma Kiki
Bei einem Verkauf werden die Mietverträge übernommen ... daher müsste man zuerst prüfen ob die Kündigung überhaupt gültig ist.
Do, 30/11/2017 - 12:07
Ciara Gomez
Hausverkauft ist doch kein Kündigungsgrund.
Ich dachte der Vermieter kann in solchen Fällen nur wegen Eigenbedarf kündigen??? ???
Do, 30/11/2017 - 13:12
Marcel Marty
Naja, ich geh mal davon aus, dass der neue Eigentümer das Haus dann auch bewohnen möchte. Wir haben jetzt immerhin zumindest von der aktuellen Eigentümerschaft die Zusage erhalten, dass wir ab Februar 2018 auf das jeweilige Monatsende ausziehen können (also 28. Februar 2018, 31. März 2018, 30. April 2018 oder 31. Mai 2018)
Do, 30/11/2017 - 13:19
René von Allmen
Dann musst du wohl raus ob es dir passt oder nicht.
Do, 30/11/2017 - 13:28
Walter Büchi
bei ehepaaren muss die kündigung an beide partner erfolgen.
die kündigung muss form und fristgerecht sein und auf einem vom kanton genehmigten formular erfolgen. das mietverhätniss kann ersteckt werden.
der eigentümer muss den eigenbedarf nachweisen, sonst wäre eine kündigung missbräuchlich.
das wäre dann m.e. grund genug mit der eigentümerschaft zu verhandeln, dass man früher raus will.
Do, 30/11/2017 - 13:33
Marcel Marty
Das wurde alles eingehalten, bis halt darauf, dass beim Kündigungsgrund nur steht "Haus wird verkauft", was eigentlich noch nicht zwingend den Eigenbedarf nachweist.
Do, 30/11/2017 - 13:37
Walter Büchi
deshalb verhandeln, oder weiss er dass ihr früher raus möchtet? 😉
Do, 30/11/2017 - 13:38
Marcel Marty
Ich hab ihr mitgeteilt, dass uns u. U. ein Schaden entsteht, wenn wir in der Suche/Vertragsunterzeichnung durch allfällige Auszugstermine eingeschränkt sind. Daraufhin hat sie uns einen frühesten Auszugstermin auf Ende Februar 2018 gewährt. Mir wär allerdings lieber, wenn wir überhaupt keine Einschränkung hätten und jeweils auf Ende des Monats sofort raus können,.
Fr, 01/12/2017 - 13:48
Marcel Marty
Ich hab mit ihr verhandelt, dass wir nach Ankündigung am spätestens 1. des Monats auf das Ende jedes Monats raus können. ?
Fr, 01/12/2017 - 13:54
Birgit Rechsteiner
gut gemacht... 😊
Fr, 01/12/2017 - 14:22
Da Go
Mach's einfach noch schriftlich, mit Datum und Unterschrift - sicher ist sicher, nicht dass sie dann plötzlich ihre Meinung doch nochmals ändert...