Ich lebe in Trennung, meine beiden Kinder leben bei mir. ( Kanton Zürich )

Meine Tochter bekommt in der nächsten Zeit von der IV Hilflosenentschädigung, auch rückwirkend für 1 oder 2 Jahre.

Nun ist mein Exmann der Meinung, das im die Hälfte von der «IV Rückwirkend « ihm zusteht.

Stimmt das oder doch nicht. Den das würde mich auch wunder nehmen.

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root

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Ines Dümke Die Hilflosenentschädigung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat aber unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zusatzleistungen.
Die Leistung steht deiner Tochter zu denn sie bekommt sie und nicht dein ex Mann .

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