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ich hatte letzten Oktober einen Autounfall, ohne Personenschaden, nur ich allein. bin in der Kurve auf der Autobahnauffahrt ins Schleudern gekommen (obwohl keine Ablenkung, Geschwindigkeit angepasst, nichts auf der Fahrbahn etc.) ich gehe von einem technischen Defekt aus, da ich bei dem 20jährigen Auto plötzlich nicht mehr lenken konnte. das Auto schleuderte ins Innere der Kurve, wo es gegen einen Stein prallte. die Vorderachse war gebrochen und das Auto wurde entsorgt. die Staatsanwaltschaft hat eine Busse gesprochen, die ich bezahlt habe. ich sehe die Schuld schon bei mir, weil ich das Auto länger nicht vom Garagisten komplett durchchecken liess. nun kommt das Strassenverkehrsamt und will mir den Ausweis für einen Monat entziehen, weil ich die Geschwindigkeit nicht den Strassenverhältnissen angepasst haben soll. aber es hat nicht geregt, ich war nicht zu schnell unterwegs (ich fahre nie zu schnell, bin eher eine gemütliche Autofahrerin und ich mag es, wenn der Tacho das anzeigt, was die Beschilderung sagt).
kann ich da noch irgendwas machen? oder ist das bereits beschlossene Sache, weil ich die Busse von der Staatsanwaltschaft akzeptiert und bezahlt hab? was hat das für Auswirkungen?
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ich hatte letzten Oktober einen Autounfall, ohne Personenschaden, nur ich allein. bin in der Kurve auf der Autobahnauffahrt ins Schleudern gekommen (obwohl keine Ablenkung, Geschwindigkeit angepasst, nichts auf der Fahrbahn etc.) ich gehe von einem technischen Defekt aus, da ich bei dem 20jährigen Auto plötzlich nicht mehr lenken konnte. das Auto schleuderte ins Innere der Kurve, wo es gegen einen Stein prallte. die Vorderachse war gebrochen und das Auto wurde entsorgt. die Staatsanwaltschaft hat eine Busse gesprochen, die ich bezahlt habe. ich sehe die Schuld schon bei mir, weil ich das Auto länger nicht vom Garagisten komplett durchchecken liess. nun kommt das Strassenverkehrsamt und will mir den Ausweis für einen Monat entziehen, weil ich die Geschwindigkeit nicht den Strassenverhältnissen angepasst haben soll. aber es hat nicht geregt, ich war nicht zu schnell unterwegs (ich fahre nie zu schnell, bin eher eine gemütliche Autofahrerin und ich mag es, wenn der Tacho das anzeigt, was die Beschilderung sagt).
kann ich da noch irgendwas machen? oder ist das bereits beschlossene Sache, weil ich die Busse von der Staatsanwaltschaft akzeptiert und bezahlt hab? was hat das für Auswirkungen?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 16:03
D'Armiento Michelle
Ist es nicht auch noch.
Tat bestand, nicht behreschend des fahrzeuges?
Staatsanwalt und strassenverkehrsamt können strafen seperat sprechen...
Mein partner hatte einen auffahr unfall... Und auch check weg 1monat wegen nicht begherschen des.....
Und auch nur vom starssenverkehrsamt...
Las dich beraten klar.. Denke jedoch auf wenig chancen... Und 1monat ist nicht sehr lange.....
Di, 15/08/2017 - 16:03
Sibylle Steiner
nein, da steht nur was wegen Nichtanpassen der Geschwindigkeit
Di, 15/08/2017 - 16:03
Robert Schweng
Wenn Du den Führerschein zum arbeiten brauchst, kannst Du den Entzug evtl. in die Ferien verlegen lassen. Soweit ich weiss, kann man mit dem StVA reden.
Di, 15/08/2017 - 16:03
D'Armiento Michelle
Kullanz vom amt.. Aber ja fragen kostet nichts
Di, 15/08/2017 - 16:03
Sibylle Steiner
ich finds nur einfach nicht fair, weil ich aus meiner Sicht nichts falsch gemacht hab. das Auto war schuld! aber das von der Staatsanwaltschaft hab ich ja schon akzeptiert... meine Rechtsschutzversicherung übernimmt den Fall nicht. ich weiss nicht, ob ich mir einen Anwalt leisten kann. und wenn ich zu einer öffentlichen unentgeltlichen Rechtsberatung gehe (die nur einmal im Monat ist) verzögere ich das ganze doch nur noch.
ich überlege ob ich das nicht einfach akzeptieren soll und fragen soll ob sie ihn mir für den April entziehen, damit ich von Mai bis August wieder zu meinen Openair Festivals fahren kann.
Di, 15/08/2017 - 16:03
Fredi Hitz
Du bist für die Sicherheit des Autos verantwortlich, der Wagen kann sich ja nicht selbst in die Garage bringen..? Deshalb ist die Strafe gerechtfertigt, aufgrund dieses Versäumnisses.
Di, 15/08/2017 - 16:03
Sibylle Steiner
klingt irgendwie logisch ? ja
Di, 15/08/2017 - 16:03
Anita Wehrli-Hinterberger
Warum übernimmt Deine Rechtschutzversicherung den Fall nicht? Für was hast Du die denn?
Di, 15/08/2017 - 16:03
Roger Meier
Staatsanwalt und Verkersamt sind 2 paar Schuhe...
In den meisten fällen lassen sich das Verkersamt mit sich reden und willigen ein.....
Ich musste auch schon den Schegg abgeben für 1 Monat und konnte dies auf die Ferien verschieben
Di, 15/08/2017 - 16:03
Martin Brandl
Was meinte eigentlich deine Versicherung?
Di, 15/08/2017 - 16:03
Marcel Marty
Nein, der Entzug ist gerechtfertigt, da Nichtbeherrschen des Fahrzeugs... Und falls es ein technischer Defekt gewesen wäre, könnte man Dir den Ausweis wegen Fahrens mit einem nicht betriebssicheren Fahrzeug ebenfalls entziehen... ?
Di, 15/08/2017 - 16:03
Birgit Rechsteiner
Wenn die Rechtschutzvers. schon nein sagt, dann lass es mit Anwalt etc. Kostet dich am Schluss nur noch sehr viel Geld.
Geschwindigkeit war nicht angepasst. Sonst wäre das Auto nicht herumgeschleudert.
Drum, Nichtbeherschen des Fzg ist gerechtfertigt.
Der Fahrer des Autos ist für die Betriebstüchtigkeit verantwortlich!
Di, 15/08/2017 - 16:03
Sibylle Steiner
die Rechtsschutzversicherungen hat nein gesagt, weil ich offenbar das für Strassenverkehrsdelikte nicht mit abgedeckt habe... aber ich seh schon, ich komme nicht drum herum, obwohl ich nicht zu schnell war, werd ich das mit der nicht angepassten Geschwindigkeit wohl so akzeptieren müssen. dann bring ich das wohl lieber schnell hinter mich